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Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Straßenverkehrsbehörde

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Straßenverkehrsbehörde - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Bei der Straßenverkehrsbehörde erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung für Ihre Halteverbotszone

Die Straßenverkehrsbehörde überwacht die Straßenverkehrsordnung in Deutschland. Sie ist weiterhin zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Sie ist auch zugleich die Verwaltungsbehörde, die Sondernutzungsrechte im Straßenverkehr erteilt. Beispielsweise ist sie der Ansprechpartner für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Aufstellung von Halteverbotsschildern.

Auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) finden Sie weitere Informationen zu Straßenverkehrsbehörden deutschlandweit.

Wir haben für Sie für verschiedene Städte die zuständigen Strassenverkehrsbehörden zusammengetragen: