Straßenverkehrsbehörde bzw. Straßenverkehrsamt in Frankfurt - Adresse und Kontaktdaten
Die Genehmigung Ihrer Halteverbotszone in Frankfurt am Main erhalten Sie durch das Straßenverkehrsamt:
Straßenverkehrsamt Frankfurt
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Kontakt |
069 / 212 44734 |
E-Mail: |
amt36.umzuege@stadt-frankfurt.de |
Öffnungszeiten:
Di - Do |
08:00 - 15:00 Uhr |
und nach Vereinbarung | |
|
Bei der Frankfurter Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigung einholen
Sie müssen eine Halteverbotszone in Frankfurt einrichten, damit Ihr Umzug reibungslos vonstatten gehen kann? Oder Sie benötigen zeitweise Straßenraum für die Durchführung von Be- oder Entladearbeiten für ein Straßenfest bzw. eines vergleichbaren Events?
Voraussetzung ist in jedem Fall, rechtzeitig eine Genehmigung einzuholen. Nach Zustimmung beauftragen Sie ein geeignetes Frankfurter Unternehmen, mit dem termingerechten Aufbau und dem fristgemäßen Abbau der Schilder.
Sobald Sie die Erlaubnis vorliegen haben, besteht die Möglichkeit, uns einen Auftrag für die Vorbereitung und Durchführung aller nachfolgenden Arbeiten für Ihr Halteverbot zu erteilen. Das spart Zeit und Nerven für andere wichtige Dinge Ihres Umzuges. Kosten fallen hierfür nur für die Organisation der Beschilderung an. Doch diese müssten Sie auch tragen, wenn Sie das Halteverbot komplett selbst organisieren.
Mit diesem Auftrag müssen Sie uns als Arbeitsgrundlage die Genehmigung per Fax oder E-Mail zur Verfügung stellen. Alles weitere erledigen wir mit unseren Aufstellern.
Rufen Sie uns einfach und unverbindlich an, wenn Sie noch Fragen haben sollten.
Tel: 030 – 627 35 160