Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

 
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Halteverbotszone?


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Straßenverkehrsbehörde bzw. Kreisverwaltungsreferat in München

Genehmigung Ihrer Halteverbotszone.

Sie können hier die Genehmigung für die Einrichtung einer Halteverbotszone für München einholen.

Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
Implerstr. 9
81371 München

Adresse:
Implerstraße 9, Raum C 203
81371 München

Kontakt:
Tel: 089 / 233-39988 / -39989
Fax: 089 / 233-98939988
E-Mail: baustellen.mor@muenchen.de


Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, Anträge
möglichst schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen.
Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

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Sie erhalten nach Antrag Ihre Ausnahmegenehmigung für die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone. Nach Vorlage dieses Dokumentes benötigen Sie eine Firma, die die Schilder pünktlich laut Aufstellungsfristen in Ihrem Wohngebiet in München aufstellt, eine Skizze zu Ihrem Halteverbot anfertigt und die Aufstellung auch protokolliert. Wenn Sie Ihre Arbeiten vor Ort abgeschlossen haben, muss diese Firma dafür Sorge tragen, dass die Schilder termingerecht abgebaut und wieder abgeholt werden.

Der Service von Halteverbot123

Sobald Sie über dieses Dokument verfügen, haben Sie die auch die Möglichkeit, uns mit den folgenden praktischen Arbeiten für die Beschilderung zu beauftragen und so Zeit und Nerven für andere wichtige Dinge im Zusammenhang mit Ihrem Umzug zu sparen. Kosten hierfür entstehen Ihnen nur für die Organisation der Beschilderung. Genehmigungsgebühren gibt es nicht, denn die haben Sie mit der vorliegenden Genehmigung bereits entrichtet. Wenn Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen, benötigen wir als Bestandteil der Beauftragung die vorliegende Genehmigung per Fax oder E-Mail.

Der Vollständigkeit halber verweisen wir an dieser Stelle auch darauf, dass wir in der Lage sind, alle Arbeiten, einschließlich der Einholung der Genehmigung, in Ihrem Auftrag zu organisieren.


Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.

Tel: 030 – 627 35 160