Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

 
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Halteverbotszone?


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Straßenverkehrsamt Bonn

Straßenverkehrsamt in Bonn - Ansprechpartner für die Genehmigung Ihrer Halteverbotszone

Die Einrichtung eines Halteverbots in Bonn muss beim Straßenverkehrsamt Bonn genehmigt werden:

Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn

Kontakt:
Telefon: 0228 / 77 30 77
E-Mail: ag-parken@bonn.de

Öffnungszeiten:
Mo und Do 8-16 Uhr, Di, Mi und Fr 8-13 Uhr.

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Vergessen Sie bitte die Organisation des Auf- und Abbaus der Verkehrsschilder nicht. Das heißt, Sie müssen die Beschilderung bei einer entsprechenden Firma - z.B. dem Bauhof - ausleihen und danach korrekt aufstellen. Sie protokollieren die Aufstellung und bauen die Beschilderung nach dem Termin wieder ab.

Wir bieten Ihnen an, die Halteverbotszone in Bonn als Komplettleistung für Sie zu organisieren!

Sofern Sie Ihre Genehmigung selbst eingeholt haben, können Sie für die Aufstellung Ihrer Halteverbotsschilder gerne den Service von Halteverbot123 in Anspruch nehmen. Dazu schicken Sie uns einfach die Genehmigung per Fax oder E-Mail, und wir kümmern uns um die restlichen Arbeiten und erledigen diese für Sie.

Wir bieten auch einen Komplettservice einschl. der Beantragung Ihres Halteverbots. Dafür können Sie uns ganz bequem online beauftragen!

Sollte Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Tel: 030 – 627 35 160