Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



jetzt bestellen

Straßenverkehrsbehörde Landshut

Straßenverkehrsbehörde Landshut erteilt Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone

Sie möchten die Genehmigung für Ihre Halteverbotszone Landshut selbst einholen?

Das Straßenverkehrsamt ist die Genehmigungsbehörde:

Anschrift:
Stadt Landshut
Straßenverkehrsamt
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut

Kontakt:

Amtsleitung
Tel: 0871 / 88 15 90
Fax: 0871 / 2 54 92
E-Mail: strassenverkehrsamt@landshut.de

Sachbearbeitung
Herr Gerd Fröhler, Frau Kerstin Seeger, Frau Vanessa Zellner
Tel.: 0871 / 88 14 95
Fax: 0871 / 2 54 92
E-Mail: Gerd-Froehler@landshut.de
E-Mail: Kerstin.Seeger@landshut.de
E-Mail: Vanessa.Zellner@landshut.de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

zur Webseite  zur Webseite

Keine Halteverbotszone der "Marke Eigenbau"

Eine provisorisch eingerichtete Halteverbotszone aus beispielsweise zwei Stühlen und einem handelsüblichen Absperrband aus dem Baumarkt ist nämlich nicht rechtens. Der Grund ist schnell erklärt: Die Aufstellung von Objekten im öffentlichen Verkehrsraum gilt als Hindernis im Sinne des Verkehrsrechts und als Sondernutzung nach dem Wegerecht.

Benötigen Sie eine Halteverbotszone für einen ganz bestimmten Zeitraum, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher). Halten Sie die Genehmigung in Ihren Händen, obliegt Ihnen die Aufstellung der Verkehrsschilder in der gewünschten Zone.

Um alle Rechtsvorschriften und gesetzliche Fristen einzuhalten, ist es ratsam, eine kompetente Beschilderungsfirma mit der Einrichtung des Halteverbots zu beauftragen. Diese fertigt eine Skizze an, protokolliert die Aufstellung und baut die Verkehrszeichen termingerecht wieder ab.

Komplett-Service von Halteverbot123

Wenn Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Landshut nicht selbst übernehmen möchten, können Sie sich auch an uns wenden. Wir bieten Ihnen für alle Arten von Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes einen kompetenten Service an, der zwei Leistungspakete enthält:

  • Beantragung und Einrichtung der kompletten Halteverbotszone
  • Als Teilleistung: Besorgung der Verkehrsschilder und Beschilderung der Halteverbotszone

Bei Fragen können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr. Oder schicken Sie uns eine Email!