Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

 
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Halteverbotszone?


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Straßenverkehrsbehörde Esslingen

Halteverbotszone organisieren – effektiven Umzug sichern

Beim Ordnungs- und Standesamt Esslingen am Neckar ein Halteverbot beantragen:
 

Stadtverwaltung Esslingen
Ordnungs- und Standesamt/Verkehr
Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar

Kontakt:
Telefon (Zentrale): 0711 / 3512-2227
Telefax: 0711 / 3512-552839
E-Mail: verkehr@esslingen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 16:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

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Halteverbot beantragen

Um eine Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde in Esslingen zu erhalten, stellt die Behörde ein Antragsformular bereit. Das Amt benötigt für die Bearbeitung nur wenige Angaben: Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer), die Adresse der Halteverbotszone, Datum mit zeitlicher Dauer der Halteverbotszone, Länge der Absperrung. Dazu können Sie eine kurze Beschreibung zum Ort der Halteverbotszone beilegen.

Halteverbot einrichten

Nach dem Genehmigungsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde Esslingen folgt der Aufbau der Halteverbotszone. Dafür können Sie einen passenden Dienstleister bestellen, damit die Halteverbotsschilder vorschriftsmäßig und termingerecht aufgestellt werden. Der Dienstleister protokolliert die Aufstellung der Verkehrsschilder und übernimmt auch den Abbau der Schilder. Für das Einrichten einer Halteverbotszone ist jeder Antragsteller selbst verantwortlich.

Service von Halteverbot123 bestellen

Mit unserem Service sind Sie rundum versorgt, denn Halteverbot123 erledigt alle Arbeiten für die Reservierung Ihrer Parkzone. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • -Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde Esslingen am Neckar
  • -Aufbau der Verkehrsschilder unter Einhaltung der Fristen
  • -Abbau der Halteverbotsschilder

Bei der Antragstellung beachten wir sämtliche Formalitäten, damit Sie zum geplanten Termin einen eigenen Parkplatz haben. Auch die ordnungsgemäße Beschilderung organisiert unser Service vor Ort. Wenn Sie die Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde selbst beantragen, können Sie uns auch nur mit der Beschilderung beauftragen. Dafür senden Sie uns die amtliche Genehmigung per Fax oder Mail zu.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.
Tel: 030 – 627 35 160