Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörden Bremen - Liste nach Stadtteilen

Behörde für die Genehmigung einer Halteverbotszone in Bremen

Die Erlaubnis zum Einrichten von Halteverbotszonen erteilt in Bremen die Polizei Bremen:
 

Polizei Bremen
Direktion Einsatz
Abteilung Verkehr
E 30 / Führungsgruppe
Niedersachsendamm 67-69
28201 Bremen
 

Tel: 0421 / 3620 (Zentralruf)
E-Mail: office@polizei.bremen.de

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Eine Halteverbotszone für den Umzug

Sie planen Ihren Umzug nach oder aus Bremen und wissen: Eine freie Fläche zum Abstellen des Umzugsfahrzeuges ist notwendig und muss organisiert werden. So werden die Wege für Ihre Umzugshelfer  kürzer und der Umzug kann schneller erfolgen. Gute Entscheidung. Denn durch eine Halteverbotszone wird auch die Gefahr, andere Fahrzeuge durch Ihre Umzugsarbeiten zu beschädigen, erheblich reduziert. Die Vorteile liegen also auf der Hand.

Um diese Vorteile auch nutzen zu können, müssen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erhalten. In Bremen kann diese Genehmigung beim "Amt für Straßen und Verkehr" beantragt werden.

Die Beschilderung selbst vornehmen?

Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde Bremen erhalten haben, können Sie die weiteren Schritte zum Aufstellen der Halteverbotsschilder in Angriff nehmen. Das bedeutet, dass Sie ein Unternehmen brauchen, dass die Schilder pünktlich laut Aufstellungsfristen der Stadt Bremen aufstellt, darüber eine Skizze anfertigt und die Aufstellung der Schilder protokolliert. Sobald Sie mit ihrem Anliegen vor Ort fertig sind, müssen die Schilder zuverlässig und zeitnah auch wieder abgeholt werden.

Wir nehmen Ihnen die gesamte Arbeit ab!

Wir können Ihnen anbieten, für Sie in Bremen die zuverlässige Einrichtung der bereits genehmigten Halteverbotszone zu übernehmen. Die Genehmigungsgebühr brauchen Sie nach dem Ausstellen der Unterlagen durch das Straßenverkehrsamt Bremen selbstverständlich nicht mehr an uns bezahlen. Wir berechnen Ihnen dann nur noch die Beschilderung, benötigen aber dafür die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde per Fax oder E-Mail.

Wenn Sie es wünschen, sind wir auch in der Lage, alles als Komplettleistung in Ihrem Auftrag zu erledigen.


Wir beantworten Ihnen unverbindlich gerne Fragen zu diesem Thema unter der Telefonnummer: 030-62735160