Liste deutscher Straßenverkehrsbehörden mit allen Kontaktdaten nach Städten geordnet
Straßenverkehrsbehörden erteilen die Genehmigungen für Ihre Halteverbotszone
Hinter dem Wortungetüm "Straßenverkehrsbehörde" verbirgt sich nicht einfach nur eine kontrollierende Behörde, sondern auch ein wichtiger
Dienstleister für den Bürger. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Halteverbotsschildern sind diese
Straßenverkehrsämter ihre zentralen Ansprechpartner.
Wir haben für Sie Kontaktdaten, Telefonnummern und Fax-Nummern der Straßenverkehrsämter der größten Städte Deutschlands auf einer Liste
zusammengefasst
Wenn Sie sich entschlossen haben, die Genehmigung für eine Halteverbotszone z.B. für einen Umzug, den Drehort für ihre Filmaufnahmen oder
für Baumaßnamen selbst zu organisieren, dann haben wir für Sie eine Übersicht
der notwendigen Ämter für den Straßenverkehr für die größten Städte in der Bundesrepublik bereitgestellt.
Hier finden sie die Links
zu den Kontaktdaten der zuständigen Straßenverkehrsbehörden in diversen Städten:
Verschaffen Sie sich Platz - auch Sie können eine Halteverbotszone beantragen
Als Wächter über die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes vergeben die
Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer, Städte und Gemeinden Sondernutzungsrechte zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Bei
Bedarf können hier Bürger, Firmen und öffentliche Einrichtungen bei den Straßenverkehrsämtern eine temporäre Halteverbotszone
beantragen. Nach der Einholung der Genehmigung dürfen spezialisierte Dienstleister - aber auch jeder Bürger selbstständig -
Halteverbotsschilder für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr aufstellen. So können z.B. Umzüge weitaus stressfreier durchgeführt
werden. Genügend Platz ist dann für ihre Fahrzeuge fast immer vorhanden.
Die zuständigen Stellen der Ämter und Behörden können unterschiedliche Namen tragen
Die Behörden und Ämter für den Straßenverkehr in Deutschland tragen jedoch regional unterschiedliche Namen. So heißt z.B. die
zuständige Behörde in Düsseldorf "Amt für Verkehrsmanagement", in München "Kreisverwaltungsreferat". In einigen Städten, wie in
Magdeburg, sind die Tiefbauämter zuständig. In Hamburg genehmigen Halteverbotszonen die zuständigen Polizeikommissariate und in Berlin
die jeweiligen Ordnungsämter.