Halteverbotszone "Marke Eigenbau" - Risiken und Gefahren

Mit einem Halteverbot einen freien Parkplatz reservieren

In belebten Straßen kann die Suche nach einem freien Parkplatz zu einer echten Geduldsprobe werden. Viele Anwohner parken daher ihren Transporter in selbst abgesperrte Parklücken. Mit Stühlen und einem Absperrband bastelt man schnell seine eigene Halteverbotsfläche und schreibt auf angeklebten Zetteln kurze Hinweise wie „wegen Umzug besetzt“ oder „wegen Bauarbeiten abgesperrt.“ Andere informieren ihre Nachbarn zusätzlich mit Handzetteln über die geplante Absperrung und bitten um Verständnis. Und wenn die rot-weiße Banderole fehlt, greift man kurzerhand zu Schnüren und Wäscheleinen, die zwischen aufgestellten Stühlen oder Umzugskartons ein Halteverbot markieren sollen. Unsere Abbildungen zeigen einige Beispiele der Halteverbotszone „Marke Eigenbau.“ So lieber nicht

Die improvisierte Halteverbotszone: erlaubt oder verboten?

Mit wenigen Handgriffen ist die Halteverbotszone „Marke Eigenbau“ erstellt und der freie Parkplatz scheint gesichert- doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Was scheinbar harmlos aussieht, könnte unangenehme Folgen haben und lässt viele Fragen offen:

  • Darf ich freien Parkraum vor meiner Haustür blockieren?
  • Wie können andere Autofahrer auf mein selbst gebautes Halteverbot reagieren- müssen sie es tolerieren?
  • Welche Folgen hat mein improvisiertes Halteverbot bei einem Unfall?
  • Gibt es einen Anspruch auf freie Stellflächen, wenn ich dringende Bauarbeiten erledigen muss?
  • Wo parke ich meinen Umzugswagen, wenn Dauerparker in der Straße jeden freien Stellplatz besetzt halten? Kann ich trotz belebter Straße ein Halteverbot vor der Haustür anfordern?
  • Darf ich überall ein Halteverbot beantragen oder gibt es Ausnahmen?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in den folgenden Absätzen und geben Ihnen dazu wertvolle Tipps zum Thema Halteverbot. Auch aktuelle Gerichtsurteile mit anschaulichen Beispielen finden Sie hier ebenso wie nützliche Hinweise zum Einrichten einer amtlich genehmigten Halteverbotszone.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Halteverbotszone „Marke Eigenbau“?

Nein. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht, und andere Autofahrer dürfen dort parken. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind dazu gehalten, ein solch selbst gebasteltes Halteverbot aus dem Weg zu räumen, damit der Parkplatz wieder frei ist. Allerdings können auch andere Autofahrer auf ihrer Parkplatzsuche selbst die Stühle und Bänder wegräumen und anschließend parken. Denn nach geltender Rechtsprechung erschwert die Halteverbotszone „Marke Eigenbau“ den Straßenverkehr: Stühle, Tische oder andere Gegenstände einer selbstgebastelten Halteverbotszone sind „Hindernisse, mit denen der Straßenverkehrs-Teilnehmer nicht rechnen muss“ (aus dem Urteil verschiedener Oberlandesgerichte). Nach dem Strafgesetzbuch sind solche Hindernisse „gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ (§ 315b StGB) und der Versuch ist bereits strafbar. http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Welche rechtlichen Folgen hat das selbst gebaute Halteverbot?

Wenn ein Unfall aufgrund der aufgebauten Gerätschaften eintritt, haftet der Verursacher in voller Höhe. Außerdem kann die Versicherung wegen Fahrlässigkeit die Leistung verweigern. Zudem droht ein Bußgeld wegen „unerlaubter Sondernutzung“, denn jeder Autofahrer darf freie Stellflächen zum parken nutzen. Nach Straßenrecht erfordert die Sondernutzung in jedem Fall eine amtliche Erlaubnis, die jeder Verkehrs-Teilnehmer vorher beantragen muss. Risiken und Gefahren sind bei der Halteverbotszone „Marke Eigenbau“ unkontrollierbar und im Schadensfall könnten hohe Kosten entstehen. Planen Sie daher mit einer amtlich genehmigten Halteverbotszone, die Ihnen einen freien und sicheren Parkplatz zum gewünschten Zeitpunkt garantiert. Wie man eine offizielle Halteverbotszone einrichten kann, erklären wir Ihnen.

Zu welchen Anlässen kann ich eine Halteverbotszone beantragen?

In jeder Stadt und Gemeinde kann man für verschiedene Zwecke eine Halteverbotszone beantragen. Zu den häufigsten Anlässen gehören:

  • Parkzone für Umzug: der Umzugstransporter soll zum Be- und Entladen möglichst nah vor der Haustür stehen
  • Aufstellen eines Containers (für Wohnungsräumung, Renovierung u. a.)
  • Lagerung von Materialien, Einsatz von Mobilkränen
  • Absperrung für festliche Aktivitäten (Straßenfest, Veranstaltungen u. a.)

In diesen Fällen können Sie eine Halteverbotszone beantragen, die zeitlich befristet ist. Auf diese Weise kann der Umzugswagen zum Be- und Entladen direkt vor der Haustür stehen, ohne dabei den fließenden Verkehr zu behindern. Das gleiche gilt auch für andere Arbeiten, die eine bestimmte Zeit andauern. Daher spricht man auch von einem temporären Halteverbot, und die Beschilderung erfolgt durch das Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen (deshalb auch der Begriff „mobile Halteverbotszone“). In den kommunalen Satzungen sind die jeweiligen Sondernutzungen geregelt, die nur durch einen amtlichen Bescheid erlaubt wird. Wie man einen solchen Antrag stellt und welcher Ablauf dabei einzuhalten ist, erklären wir Ihnen im nächsten Absatz.

Wie beantrage ich eine offizielle Halteverbotszone?

Wer eine Halteverbotszone einrichten möchte, muss zuerst beim zuständigen Amt einen Antrag stellen. Je nach Stadt und Gemeinde liegt die Zuständigkeit beim Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder Ordnungsamt. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
  • Datum für das geplante Halteverbot sowie zeitlicher Rahmen (von/bis)
  • Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten (Wie ist die aktuelle Beschilderung an der vorgesehenen Stelle? Gibt es dort bereits ein Halteverbot, Parkscheinautomat oder Parkbuchten? An welcher Adresse ist die Halteverbotszone vorgesehen: Straße, Hausnummer oder Hausnummern, Größe der Fläche)
  • Einen rechtlichen Anspruch auf eine Halteverbotszone gibt es jedoch nicht und die zuständige Behörde entscheidet jeweils im Einzelfall. Eine Ablehnung ist allerdings selten und wird nur in Ausnahmefällen ausgesprochen: zum Beispiel wenn die Sicht behindert wird oder die Straße zu schmal ist.

Für die Größe der vorgesehenen Halteverbotsfläche nehmen Sie einfach die Länge des Umzugswagens und rechnen etwa 3 bis 5 Meter hinzu – als zusätzliche Fläche zum Rangieren. In unserer Tabelle finden Sie Längen und Größen gängiger Umzugstransporter. Für einen großen Möbelwagen (LKW) bentigen Sie hingegen etwa 15 m.

  Renault Kangoo Rapid - Renault Trafic - Iveco Daily 35S14 - Mercedes Sprinter 313 - Renault Master -
Länge 4,00 m 4,80 m 4,60 m 5,90 m 5,70 m
Breite 1,80 m 1,90 m 1,80 m 1,95 m 2,20 m
Ladevolumen 3,0 qm 5,0 qm 15,0 qm 10,5 qm 20,0 qm
Nutzlast 590 kg 1200 kg 1140 kg 1400 kg 1890 kg
Gesamtgewicht 1800 kg 2700 kg 3500 kg 3000 kg  

Quelle: Eigene Recherche nach Angaben der Hersteller

Auch für Container gibt es verschiedene Größen, die je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie Richtwerte für handelsübliche Absetz-Container. Bei der Auswahl ist die jeweilige Abfallmenge entscheidend: Für schwere Abfälle wie Bauschutt sind die Container-Größen mit 5 oder 7 Kubikmeter zu empfehlen. Bei Sperrmüll ist ein Volumen mit 10 Kubikmeter angebracht.

Container Volumen - - 5 cqm - - 7 cqm - - 10cqm
Höhe 1,20 m 1,50 m 1,80 m
Breite 1,65 m 1,65 m 1,65 m
Tiefe 3,25 m 3,50 m 3,75 m
max. Füllgewicht 6,0 t 6,0 t 6,0 t

Quelle: http://www.abfallscout.de/haeufig-gestellte-fragen/behaeltersortiment

Wann beantrage ich eine Halteverbotszone?

Beachten Sie die Fristen und Bearbeitungszeiten, die bei jeder Stadtverwaltung unterschiedlich sind. Planen Sie daher mit mindestens 14 Tagen Vorlaufzeit und Sie können termingerecht Ihre Halteverbotszone einrichten. Wer anschließend eine Erlaubnis erhält, ist für die Beschilderung selbst verantwortlich und muss auch dafür Fristen einhalten. Lesen Sie dazu nachfolgend mehr.

Die eigene Halteverbotszone einrichten

Mit der amtlichen Genehmigung können Sie nun eine mobile Halteverbotszone einrichten. Für das Aufstellen der Verkehrsschilder kann man einen Fachbetrieb beauftragen. Wichtig: Damit Ihr Halteverbot rechtskräftig ist, sind bestimmte Fristen einzuhalten. Daher müssen die Verkehrsschilder bereits vor dem Termin sichtbar am Straßenrand stehen. Diese Frist ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt und gilt als Vorlaufzeit: So können andere Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation reagieren und ihren PKW rechtzeitig aus dem mobilen Halteverbot entfernen. Daher müssen Sie oder der bestellte Fachbetrieb ein sogenanntes Aufstellungsprotokoll erstellen: darin notieren Sie die parkenden Autos, die beim Aufstellen der Halteverbotsschilder auf Ihrer reservierten Parkfläche standen. Auf diese Weise kann man vorsätzliche Falschparker ermitteln.

Wenn mein reservierter Parkplatz trotz Halteverbot besetzt ist

Sollte jemand auf ihrem Parkplatz trotz sichtbaren Halteverbots parken, können Sie die betreffenden Fahrzeuge abschleppen lassen. Benachrichtigen Sie dafür einfach die Polizei oder das Ordnungsamt. Der Fahrzeughalter muss die Kosten für die Abschlepp-Maßnahmen übernehmen und Sie können die bestellte Parkzone für Ihre eigenen Zwecke nutzen. Hierzu gibt es folgende Gerichtsurteile:

  • Drei volle Tage sind als Vorlaufzeit ausreichend, um falsch parkende Autos aus dem Halteverbot abzuschleppen und dem Halter die entstandenen Kosten zu berechnen: So urteilte das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (Urteil vom 13.02.2007 zum AZ 1 S 822/05). Viele Städte sind jedoch inzwischen dazu übergegangen, eine Vorlauffrist von vier Tagen zu fordern. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
  • Wer im Halteverbot parkt, darf in jedem Fall abgeschleppt werden: Auch wenn der Falschparker den fließenden Verkehr nicht behindert - die Abschleppmaßnahme ist gerechtfertigt.

(VG Frankfurt/M. vom 31.07.1995, AZ 5 E 2264/94) http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_02.php?output=text Rechtliche Grundlage für das kostenpflichtige Abschleppen ist die richterliche Auffassung, dass ein Fahrer alle dreri Tage nach seinem Auto schauen muss. Dauerparken ist nach rechtlicher Auffassung erlaubt, jedoch muss jeder Verkehrsteilnehmer mit einer Änderung durch mobile Verkehrszeichen rechnen. So urteilte das Verwaltungsgericht Berlin: Jeder Kraftfahrzeughalter muss auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit vorsorgen und eine möglichen Änderung der Verkehrslage einplanen (VG Berlin vom 05.12.2000, VG 9 A 467.98) http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung17.php

Die Vorteile einer offiziellen Halteverbotszone

Mit einer amtlich genehmigten Halteverbotszone sind Sie auf der sicheren Seite: Sie erhalten einen Parkplatz für Umzug oder Container und ersparen sich weite Wegstrecken. Bei einer Umfrage über die häufigsten Ärgernisse der Verkehrsteilnehmer beklagten die meisten Autofahrer fehlende Parkplätze (siehe Grafik). Und wer mit Umzugswagen zwei Straßen weiter parken muss, wird sich beim Transport der Umzugskartons besonders ärgern. Auch in Wohngebieten kann die Parkplatzsuche zeitaufwendig sein und viele Nachbarn ignorieren die selbst gebastelte Halteverbotszone „Marke Eigenbau“: So könnte trotz schriftlicher Ankündigung und auffälliger Banderole der einzige Parkplatz vor dem neuen Zuhause besetzt sein. Wenn nur ein Nachbar das improvisierte Halteverbot missachtet, hat man in diesem Fall keine Handhabe und muss nebenan parken. Planen Sie deshalb mit einer amtlich genehmigten Halteverbotszone und planen Sie rechtzeitig im Voraus. Wer wegen Umzug oder anstehender Renovierung in Zeitnot steckt, kann auch unseren Halteverbot-Full-Service bestellen. Siehe zum Beispiel: https://www.halteverbot123.de/index.html

Der Service für Ihre Halteverbotszone von Halteverbot123

Wir bieten Ihnen einen Komplett-Service, der von der Antragstellung bis zum Auf- und Abbau der Verkehrsschilder sämtliche Arbeiten zum Einrichten einer mobilen Halteverbotszone ausführt. Auf diese Weise erhalten Sie termingerecht einen Parkplatz vor der Haustür und können sicher planen. Lesen Sie die Bewertungen und entscheiden Sie selbst: https://www.halteverbot123.de/bewertungen.html Dieser Artikel sowie alle anderen kostenlosen Serviceleistungen und Online-Ratgeber von Halteverbot123 stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.