Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Solingen

Genehmigungen zum Einrichten von Halteverbotszonen

Straßenverkehrsbehörde/Straßenverkehrsangelegenheiten
Verwaltungsgebäude, Raum: 207
Gasstraße 22
42657 Solingen

Kontakt:
Zi:  313
Tel: 0212 / 290 - 3610
Fax: 0212 / 290 - 3729
E-Mail: sondernutzungen@solingen.de

Zi: 314
Tel: 0212 / 290-3756
Fax: 0212 / 290 - 3714
E-Mail: sondernutzungen@solingen.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

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Eine Halteverbotszone sichert einen geordneten Umzug

Wenn Sie eine Halteverbotszone einrichten, kann der Möbelwagen direkt vor Ihrer Haustür parken, und Sie und Ihre Helfer können bequem ein- oder ausladen. Richten Sie eine zweite Halteverbotszone vor Ihrem neuen Domizil ein, wird auch das Entladen zum Kinderspiel. So macht Umziehen wirklich Spaß.

Dafür müssen Sie allerdings eine Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone bei der Solinger Straßenverkehrsbehörde beantragen. Das kann persönlich oder schriftlich (per E-Mail) passieren. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Eine provisorische Zone – ein paar Stühle, ein Absperrband und ein handgemaltes Hinweisschild – reichen nämlich leider nicht aus. Mögliche Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern müssten Sie dann aus Ihrer eigenen Tasche zahlen. Dazu kommen oft hohe Bußgelder.

Haben Sie die Genehmigung von der Behörde erhalten, können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen bei einer Fachfirma ordern. Wichtig: Die Beschilderung muss mindestens drei Tage vor dem Umzug mit dem Hinweis auf den Halteverbots-Zeitraum aufgestellt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160