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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Oranienburg

Genehmigungen zur Einrichtung einer Halteverbotszone

Wenn es um die Einrichtung einer Halteverbotszone für Oranienburg geht, wenden Sie sich an:

Stadt Oranienburg, Ordnungsamt
Schloßplatz 1, Haus II
16515 Oranienburg

Kontakt:
Telefon: 03301 / 600-695
Telefax: 03301 / 600-99-695
>E-Mail: burkhardt@oranienburg.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

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Halteverbotszone nach den gesetzlichen Vorschriften

Für die Genehmigung genügt der Behörde in der Regel ein schriftlicher Antrag mit Ihrer Adresse, der benötigten Fläche, der gewünschten Sondernutzung und dem zeitlichen Beginn und Ende der Halteverbotszone. Es kann aber auch vorkommen, dass konkrete Skizzen, Zeichnungen oder Fotos verlangt werden. Dies hängt immer von der Art des Halteverbots ab.

Nach erfolgter Prüfung des Antrags wird die gebührenpflichtige Erlaubnis im Allgemeinen nach wenigen Wochen an Sie erteilt. Dann erfahren Sie, wie Sie die Halteverbotszone ordnungsgemäß einzurichten haben. Dabei sind Rechtsvorschriften und Aufstellungsfristen einzuhalten. Häufig entscheiden sich Antragssteller nach dem Erhalt der Genehmigung dazu, die Einrichtung Ihres Halteverbots an eine kompetente Firma abzugeben. Diese kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. So ist Ihnen ein reibungsloser Ablauf garantiert.

Die Alternative: Der Service von Halteverbot123

Wenn Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Oranienburg Profis überlassen möchten, können Sie sich auch an uns wenden. Ein kompetenter und preiswerter Service ist Ihnen garantiert. Bei uns haben Sie die Wahl zwischen dem Komplett-Paket (vom Antrag des Halteverbots bis zum Abbau der Verkehrsschilder) sowie der reinen Beschilderung Ihrer Halteverbotszone.

Ist Ihnen noch etwas unklar, rufen Sie uns einfach an!

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr. Oder schicken Sie uns eine Email!