Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Neumünster

Neumünster – Halteverbot einrichten

Wenn Sie eine Halteverbotszone Neumünster beantragen möchten, wenden Sie sich an:

Stadtverwaltung Neumünster
Abteilung Verkehrsaufsicht
Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Kontakt:
Tel: 04321 / 942-2732 (Leitung)
Tel: 04321 / 942-2735, -2469, -2742
Fax: 04321 / 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstags zusätzlich 14:30 bis 17:30 Uhr

Auch wenn die Dienststellen wieder am Start sind, müssen Sie einen Termin vorab vereinbaren.

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Was Sie beachten sollten

Der Antrag sollte Ihre Kontaktdaten, den Straßenbereich mit einer möglichst detaillierten Ortsbeschreibung (Ortsteil, Straße und Hausnummer), die voraussichtliche Dauer der Inanspruchnahme sowie die Größe der gewünschten Fläche enthalten. Fotos, ein Lageplan oder eine Lageskizze können den Antrag sinnvoll ergänzen. Wird Ihr Antrag von der Stadt genehmigt, erhalten Sie eine Anordnung, in der Sie erfahren wie Sie Ihre Halteverbotszone einzurichten und korrekt zu beschildern haben.

Kostengünstige Dienstleistungen von Halteverbot123

Bei der Einrichtung einer Halteverbotszone bleibt der Weg zur Behörde also nicht aus – außer Sie beauftragen Halteverbot123. Wir besorgen Ihnen die erforderlichen Schilder für Ihre Halteverbotszone, stellen diese termingerecht auf und bauen sie auch wieder ab. Sie möchten lieber die komplette Einrichtung Ihrer Halteverbotszone abgeben? Kein Problem, auch das ist möglich. Beide Serviceleistungen bieten wir für alle Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes an.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.
Tel: 030 – 627 35 160