Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Marl

Sondergenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen durch das Ordnungsamt Marl

Ihre Halteverbotszone Marl beantragen Sie hier:

Stadt Marl
Ordnungsamt
Carl-Duisberg-Str. 165
45772 Marl

Kontakt:
Tel: 02365 / 99-2306 und / 99-2385
Fax: 02365 / 99-963200
E-Mail: strassenverkehr@marl.de

Öffnungszeiten:
Mo - Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
Do: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr

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Sie möchten Baumaterial auf der Straße lagern oder einen Stellplatz für einen Möbelwagen vor Ihrer Haustür reservieren? Dann nutzen Sie eine öffentliche Straße, einen Weg oder einen Platz über das normale Maß hinaus. Diese Sondernutzung ist von der Stadt Marl zu genehmigen. Nur mit einer behördlichen Genehmigung sind Sie rechtlich abgesichert und verhindern Bußgelder. Diese stünden an, wenn Sie ohne Erlaubnis eine Halteverbotszone einrichten würden.

Antrag für ein Halteverbot stellen

Der Antrag zur Einrichtung einer Halteverbotszone sollte die Art und Dauer der Sondernutzung beschreiben. Er ist, falls erforderlich, durch eine Zeichnung (Lageplan) oder in anderer Art und Weise (zum Beispiel durch Fotos) näher zu erläutern. Stellen Sie den Antrag am besten frühzeitig, denn gegebenenfalls führt die Behörde einen Besichtigungstermin vor Ort durch. Die Verkehrszeichen für Ihre individuelle Halteverbotszone sind zudem in der Regel spätestens 72 Stunden vor dem Termin und gemäß der Anordnung aufzustellen. Die Beschilderung können Sie selbst vornehmen, oder Sie beauftragen eine Beschilderungsfirma damit.

Preiswerter Service von Halteverbot123

Sie möchten Ihre Halteverbotszone in Marl nicht selbst einrichten? Dann beauftragen Sie Halteverbot123 mit diesem Service. Wählen Sie zwischen zwei unterschiedlichen Leistungsangeboten aus:

  1. Beantragung und Einrichtung der gesamten Halteverbotszone (Komplett-Paket)
  2. Nur Beschilderung der Halteverbotszone

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.

Tel: 030-62735160