Sie brauchen eine Halteverbotszone? jetzt bestellen Straßenverkehrsbehörde Jena Halteverbotszone für Jena vorschriftsmäßig einrichten Zuständig für die Genehmigung einer Halteverbotszone: Stadt Jena Fachdienst Verkehr, Stadtumbau & Infrastruktur Team Verkehrsorganisation Am Anger 26 07743 Jena Kontakt: Tel: 03641 / 49-5101 Fax: 03641 / 49-5365 E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Und nach telefonischer Absprache. Die Gebäude dürfen erst nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden! zur Webseite Halteverbotszone ordnungsgemäß beantragen Für die Antragstellung einer Halteverbotszone sind einige Formalitäten erforderlich, damit die Straßenverkehrsbehörde Jena Ihren Antrag bewilligt. Dies betrifft zunächst die Fristen: mindestens 1 Woche vor dem geplanten Umzugstermin sollte der schriftliche Antrag beim Amt eingehen. Er enthält folgende Angaben: Ihr Name mit aktueller Adresse Anschrift der geplanten Halteverbotszone Zeitraum für das geplante Halteverbot Länge der Halteverbotszone Ihre Telefonnummer Wenn alle Formalitäten für die Antragstellung erfüllt sind, wird die Straßenverkehrsbehörde in den meisten Fällen eine Genehmigung ausstellen. Beachten Sie in jedem Fall die Fristen für die Antragstellung. Halteverbotszone in Jena einrichten Je nach Stadt und Gemeinde gibt es unterschiedliche Fristen zum Aufstellen der Halteverbotsschilder. In Jena verlangt die Straßenverkehrsbehörde eine Frist von mindestens vier Werktagen, damit andere Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation reagieren können. Ohne amtliche Genehmigung dürfen Sie keine Absperrmaßnahmen durchführen und eine eigens gebaute Halteverbotszone mit Stühlen und Bändern ist unzulässig. Solche Absperrungen dürfen andere Fahrzeughalter ignorieren, und Ihr Umzugswagen hat keinen festen Parkplatz. Die Straßenverkehrsbehörde Jena verweist ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer individuellen Absperrung. Halteverbot123 organisiert Ihre Halteverbotszone Mit dem Service von Halteverbot123 erhalten Sie für Ihren Umzug nach Jena die gewünschte Halteverbotszone. Unser Service beantragt für Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Jena das geplante Halteverbot und wird auch die Beschilderung übernehmen. Wenn Sie bereits eine Genehmigung haben, können Sie uns - als Teilleistung - mit dem Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder beauftragen. Dafür benötigt unser Service die amtliche Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde Jena, bitte per Mail oder Fax zuschicken. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an: Tel: 030-627 35 160