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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Jena

Halteverbotszone für Jena vorschriftsmäßig einrichten

Zuständig für die Genehmigung einer Halteverbotszone:
 

Stadt Jena
Fachdienst Verkehr, Stadtumbau & Infrastruktur
Team Verkehrsorganisation
Am Anger 26
07743 Jena
 

Kontakt:
Tel: 03641 / 49-5101
Fax: 03641 / 49-5365
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de


Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Und nach telefonischer Absprache.

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Halteverbotszone ordnungsgemäß beantragen

Für die Antragstellung einer Halteverbotszone sind einige Formalitäten erforderlich, damit die Straßenverkehrsbehörde Jena Ihren Antrag bewilligt. Dies betrifft zunächst die Fristen: mindestens 1 Woche vor dem geplanten Umzugstermin sollte der schriftliche Antrag beim Amt eingehen. Er enthält folgende Angaben:

  • Ihr Name mit aktueller Adresse
  • Anschrift der geplanten Halteverbotszone
  • Zeitraum für das geplante Halteverbot
  • Länge der Halteverbotszone 
  • Ihre Telefonnummer 
     

Wenn alle Formalitäten für die Antragstellung erfüllt sind, wird die Straßenverkehrsbehörde in den meisten Fällen eine Genehmigung ausstellen. Beachten Sie in jedem Fall die Fristen für die Antragstellung.

Halteverbotszone in Jena einrichten

Je nach Stadt und Gemeinde gibt es unterschiedliche Fristen zum Aufstellen der Halteverbotsschilder. In Jena verlangt die Straßenverkehrsbehörde eine Frist von mindestens vier Werktagen, damit andere Verkehrsteilnehmer auf die neue Situation reagieren können.

Ohne amtliche Genehmigung dürfen Sie keine Absperrmaßnahmen durchführen und eine eigens gebaute Halteverbotszone mit Stühlen und Bändern ist unzulässig. Solche Absperrungen dürfen andere Fahrzeughalter ignorieren, und Ihr Umzugswagen hat keinen festen Parkplatz. Die Straßenverkehrsbehörde Jena verweist ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer individuellen Absperrung.

Halteverbot123 organisiert Ihre Halteverbotszone

Mit dem Service von Halteverbot123 erhalten Sie für Ihren Umzug nach Jena die gewünschte Halteverbotszone. Unser Service beantragt für Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Jena das geplante Halteverbot und wird auch die Beschilderung übernehmen. Wenn Sie bereits eine Genehmigung haben, können Sie uns - als Teilleistung - mit dem Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder beauftragen. Dafür benötigt unser Service die amtliche Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde Jena, bitte per Mail oder Fax zuschicken. 

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an:
Tel: 030-627 35 160