Antrag auf Halteverbot – das Straßenverkehrsamt erteilt Genehmigungen
Eine Ausnahmegenehmigung für ein Halteverbot wird die Straßenverkehrsbehörde Gütersloh nach einem schriftlichen Antrag ausstellen. Darin sollten Sie folgende Angaben machen: Name, neue und alte Adresse, Telefonnummer, Datum und Zeitraum für das geplante Halteverbot sowie den Grund für die Antragstellung (zum Beispiel: Privatumzug). Dazu sollten Sie eine kleine Skizze beilegen, die den Ort der Halteverbotszone darstellt. Bei der Antragstellung ist die rechtzeitige Abgabe wichtig, um Fristen und Bearbeitungszeiten einzuhalten. Es ist ratsam, den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Straßenverkehrsbehörde Gütersloh einzureichen.
Halteverbotszone einrichten
Erst nach Erhalt der verkehrsbehördlichen Genehmigung darf man ein Halteverbot einrichten. Für die ordnungsgemäße Aufstellung der Halteverbotsschilder ist jeder Antragsteller selbst verantwortlich, bestimmte Dienstleister übernehmen den fristgerechten Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. Wer mit einem Umzugsunternehmen nach Gütersloh umziehen möchte, kann in vielen Fällen der Spedition die Antragstellung und das Einrichten der Halteverbotszone überlassen.
Service von Halteverbot123 bestellen
Wenn Sie ohne Umzugsunternehmen planen, können Sie für die Reservierung der mobilen Parkverbotszone unseren Service bestellen. Halteverbot123 wird für Sie den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Gütersloh stellen und das gewünschte Halteverbot einrichten. So können Sie für Ihren Umzug mit einem festen Parkplatz planen.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.
Tel: 030 – 627 35 160