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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Brandenburg an der Havel

Halteverbotszone für Brandenburg an der Havel einrichten

Sie planen einen Umzug, möchten einen Container für Sperrmüll aufstellen oder Baumaterialien anliefern und Brauchen dafür Platz zum Be- und Entladen? Dann müssen Sie bei der Stadt eine Erlaubnis beantragen. Erst wenn Sie eine rechtsgültige Genehmigung in den Händen halten, dürfen Sie Ihre persönliche Halteverbotszone einrichten.

Den Antrag für Ihre Halteverbotszone Brandenburg können Sie bei der Straßenverkehrbehörde stellen:

Straßenverkehrsbehörde
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt:
Tel: 03381 / 58-3229 (Frau Antje Wittek)
Fax: 03381 / 58-3233
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

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Was Sie noch wissen sollten

Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit, Haltverbote mit den Zusätzen „Umzugsdatum“ und „Umzugszeit“ verkehrsrechtlich anordnen zu lassen. Hierfür erwartet die Stadt einen schriftlichen Antrag mit Ihren persönlichen Daten sowie Angaben über Größe, Dauer und Art der Nutzung. Am besten, Sie informieren sich telefonisch.

Serviceleistungen von Halteverbot123 nutzen

Wenn Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Brandenburg an der Havel nicht selbst übernehmen möchten, kontaktieren Sie Halteverbot123. Unseren preiswerten Service können Sie für alle Arten von Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes nutzen. Wir bieten Ihnen dabei zwei verschiedene Leistungspakete an: Komplette Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone oder nur die Beschilderung der Halteverbotszone.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160