Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde bzw. Straßenverkehrsamt Bochum

Die Straßenverkehrsbehörde in Bochum erteilt die Ausnahmegenehmigung zum Einrichten von Halteverbotszonen

Stellen Sie hier den Antrag:

Straßenverkehrsamt Bochum (Tiefbauamt)
Hans-Böckler-Str. 19
44777 Bochum

Kontakt:
Telefon: (0234) 910-82 67
Telefax: (0234) 910-82 69
E-Mail: sperrgenehmigung@bochum.de

Öffnungszeiten:  
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr  
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr  
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr  
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr  

sowie nach Vereinbarung.

 

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Haben Sie den Antrag gestellt und das notwendige Dokument erhalten, dürfen Sie eine Halteverbotszone einrichten, indem Sie eine Bochumer Fachfirma mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder beauftragen. Somit stellt die Firma die Schilder termingerecht auf, fertigt eine Skizze Ihrer Halteverbotszone an und protokolliert die Aufstellung. Nach dem Ende der Arbeiten baut die Firma die Halteverbotsschilder wieder ab.

Alles aus einer Hand!

Wenn Ihnen der Aufwand zu hoch ist, selbst eine Beschilderung zu organisieren, kümmern wir uns gerne darum die. Kosten fallen für Sie lediglich für den Beschilderungsservice an, die Gebühren haben sie ja bereits an das Bochumer Straßenverkehrsamt entrichtet. Für einen solchen Auftrag benötigen wir die Genehmigung des Bochumer Straßenverkehrsamts. Dieses Dokument übersenden Sie uns dann bitte per Fax oder per E-Mail. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie,

Natürlich bieten wir Ihnen auch an, alle Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrer Halteverbotszone als Komplettlösung zu erledigen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160