Straßenverkehrsbehörde Baden-Baden
Haltverbotszone beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde von Baden-Baden
Genehmigung für Halteverbotszonen erteilt:
Fachbereich Ordung und Sicherheit
Briegelackerstraße 21, 2. OG
76532 Baden-Baden
Kontakt:
Telefon: 07221 93-1815 und -1810
Fax.: 07221 93-18 58
E-Mail: ordnung.sicherheit@baden-baden.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr (nur mit Termin)
Immer die gesetzlichen Bestimmungen beachten
Wer bei einem Umzug nach Baden-Baden nicht gerade über ein eigenes Grundstück mit Garten oder großer Einfahrt verfügt, muss den Umzugswagen in aller Regel im öffentlichen Parkraum abstellen. Allerdings wäre es fahrlässig, sich auf eine freie Parklücke zu verlassen. Vorausschauend sollte man eine Halteverbotszone beantragen. Der Ansprechpartner ist hier die Straßenverkehrsbehörde in Baden-Baden.
Die Behörde erteilt Ausnahmegenehmigungen, die den Antragsteller zur vorübergehenden Sperrung des öffentlichen Parkraumes berechtigen. Um diese Absperrung muss er sich allerdings selbst kümmern. Natürlich dürfen dabei nur zugelassene Verkehrszeichen verwendet werden, zudem sind weitere rechtliche Bestimmungen und Fristen zu beachten.
Oft mangelt es Privatpersonen an fundierten Kenntnissen über die rechtlichen Vorschriften bei der Einrichtung einer Halteverbotszone. In diesem Fall können sie eine entsprechende Firma mit dem Aufstellen der korrekten Beschilderung beauftragen.
Weniger Aufwand dank Halteverbot123
Mangelt es an der Zeit, um sich selbst um die Halteverbotszone in Baden-Baden zu kümmern, dann bietet Halteverbott123 den Stellplatz für den Umzugswagen mit denkbar geringem Aufwand komplett zu organisieren. Die Agentur bietet also die Halteverbotszone als Full Service. Wer indes schon die Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde in Baden-Baden eingeholt hat, kann Halteverbot123 mit der Beschilderung beauftragen.
