Halteverbotszone nach den rechtlichen Vorschriften
Ein Umzug in oder nach Bad Homburg ist insofern eine besondere Situation, als dass man für einen recht großen Wagen einen Parkplatz direkt vor der neuen bzw. alten Wohnung benötigt. Es ist keinesfalls die Regel, dass man einen geeignet großen Parkplatz sofort findet. Eigenmächtig absperren sollte man den passenden Parkraum jedoch auch nicht.
Wenn Sie den richtigen Weg gehen möchten, beantragen Sie im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung bei den Straßenverkehrsbehörden in Bad Homburg. Diese berechtigt Sie, den betreffenden Parkraum für den betreffenden Zeitraum zu sperren und dort den Möbelwagen abzustellen. Selbstverständlich müssen Sie auch bei der Absperrung rechtliche Vorschriften und Fristen einhalten.
Nur bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Absperrung können Sie schließlich im Bedarfsfall Ihr Recht gegenüber falsch parkenden Pkw-Haltern durchsetzen.
Das Ausschildern der Halteverbotszone als Dienstleistung
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde in Bad Homburg bereits eingeholt haben und nicht in der Lage sind, die Halteverbotszone fristgerecht auszuschildern, können Sie sich professionelle Hilfe holen. Haltverbot123 übernimmt den Aufbau der Halteverbotsschilder und die Dokumentation des Vorgangs.
Nach dem Umzug müssen Sie die Beschilderung nicht selbst entfernen. Auch darum kümmert sich Halteverbot123.
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