Lexikon mit Begriffserklärungen - Eingeschränktes Halteverbot
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.
Eingeschränktes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon
Eingeschränktes Halteverbot? So verhalten Sie sich richtig!
Im Gegensatz zum absoluten Halteverbot, ist es
erlaubt, in einem eingeschränkten Halteverbot maximal drei Minuten zu halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird. Die amtliche Bezeichnung des Verkehrszeichens lautet: Z286 StVO.
Viele Menschen haben Schwierigkeiten das absolute und eingeschränkte Halteverbot auseinander zu halten.
Durch eine einfache "Merkhilfe" kann man es sich merken:
Das eingeschränkte Halteverbot VZ286 ist milder weil nur 1x durchgestrichen. Hier kann man sich kurz hinstellen.

Das eingeschränkte Haltverbot -
Verkehrszeichen Z286 StVO
Das absolute Halteverbot VZ283 ist strenger weil 2x durchgestrichen. Hier darf man sich gar nicht hinstellen.

Das absolute Haltverbot -
Verkehrszeichen Z283 StVO