Lexikon mit Begriffserklärungen - Eingeschränktes Halteverbot A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Eingeschränktes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Eingeschränktes Halteverbot? So verhalten Sie sich richtig! Im Gegensatz zum absoluten Halteverbot, ist es erlaubt, in einem eingeschränkten Halteverbot maximal drei Minuten zu halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird. Die amtliche Bezeichnung des Verkehrszeichens lautet: Z286 StVO. Viele Menschen haben Schwierigkeiten das absolute und eingeschränkte Halteverbot auseinander zu halten. Durch eine einfache "Merkhilfe" kann man es sich merken: Das eingeschränkte Halteverbot VZ286 ist milder weil nur 1x durchgestrichen. Hier kann man sich kurz hinstellen. Das eingeschränkte Haltverbot - Verkehrszeichen Z286 StVO Das absolute Halteverbot VZ283 ist strenger weil 2x durchgestrichen. Hier darf man sich gar nicht hinstellen. Das absolute Haltverbot - Verkehrszeichen Z283 StVO