Lexikon mit Begriffserklärungen - Eingeschränktes Halteverbot

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Eingeschränktes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Eingeschränktes Halteverbot? So verhalten Sie sich richtig!

Im Gegensatz zum absoluten Halteverbot, ist es Eingeschränktes Halteverboterlaubt, in einem eingeschränkten Halteverbot maximal drei Minuten zu halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird. Die amtliche Bezeichnung des Verkehrszeichens lautet: Z286 StVO.

 

 

 

 

Viele Menschen haben Schwierigkeiten das absolute und eingeschränkte Halteverbot auseinander zu halten.

Durch eine einfache "Merkhilfe" kann man es sich merken:

 

Das eingeschränkte Halteverbot  VZ286 ist milder weil nur 1x durchgestrichen. Hier kann man sich kurz hinstellen.


Das eingeschränkte Haltverbot -
Verkehrszeichen Z286 StVO

 

Das absolute Halteverbot VZ283 ist strenger weil 2x durchgestrichen. Hier darf man sich gar nicht hinstellen.


Das absolute Haltverbot -
Verkehrszeichen Z283 StVO