Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Eingeschränktes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Eingeschränktes Halteverbot? So verhalten Sie sich richtig!

Im Gegensatz zum absoluten Halteverbot, ist es Eingeschränktes Halteverboterlaubt, in einem eingeschränkten Halteverbot maximal drei Minuten zu halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird. Die amtliche Bezeichnung des Verkehrszeichens lautet: Z286 StVO.

Lesen Sie hier, wie man das eingeschränkte und absolute Haltverbot unterscheidet.