Lexikon mit Begriffserklärungen - Absolutes Halteverbot

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Absolutes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

Ein absolutes Halteverbot ist definitiv kein Parkplatz!

Umgangssprachlich wird das absolute Halteverbot - ParkverbotHaltverbot auch - abgekürzt - als Halteverbot bezeichnet. Es wird durch das Verkehrszeichen Z283 StVO gekennzeichnet. (Gegenstück: eingeschränktes Halteverbot) In der Regel werden die Zeichen paarweise aufgestellt, wobei das Verkehrszeichen Z283-10 StVO (Pfeil in Fahrtrichtung) den Beginn der Zone und das Verkehrszeichen Z283-20 StVO (Pfeil gegen die Fahrtrichtung) das Ende der Zone darstellt.

Wenn das Verkehrszeichen einzeln aufgestellt ist, so gilt es auf der Straßenseite, auf der es steht, und zwar in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum nächsten Verkehrszeichen, wodurch die Wirksamkeit aufgehoben wird.

Das absolute Halteverbot kann auch zeitlich begrenzt sein, das erkennen Sie am Zusatzzeichen 1042-33 StVO, worauf die Zeitangaben festgehalten sind. Während der angegebenen Zeiten ist dort das Halten vollständig untersagt.

 

Häufig kommt es zu Verwirrungen bei vielen Menschen, welches Schild nun was darstellt.

Mit einer einfachen "Eselsbrücke" kann man sich merken:

Das Verkehrszeichen Z283 stellt das absolute dar: Es ist quasi ZWEImal durchgestrichen und ist somit strenger. Hier darf man sich also noch nicht mal kurz zum "Halten" hinstellen.


Das absolute Haltverbot -
Verkehrszeichen Z283 StVO

 

Das Verkehrszeichen Z286 stellt das eingeschränkte dar: Es ist quasi "nur" EINmal durchgestrichen und ist somit weniger streng. Hier darf man sich also auch mal kurz zum "Halten" hinstellen.


Das eingeschränkte Haltverbot -
Verkehrszeichen Z286 StVO