FAQ Halteverbot

Häufig gestellte Fragen zu der Halteverbotszone - Frequently Asked Questions

 

1- Wozu eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ermöglicht es Ihnen, im regulären Strassenverkehrsbereich, einen Parkplatz / Parkbereich für eine bestimmte Zeit frei zu halten. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse gegeben sein, das heißt, es muss einen Grund für dieses „Freihalten“ geben. Und man muss eine Genehmigung einholen von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde.

Wenn Sie also z.B. einen Umzug vorhaben und sichern wollen, dass am Tag des Umzugs genug Platz für den Umzugswagen vor Ihrer Tür ist, brauchen Sie eine Halteverbotszone.

2- Ist das Einholen einer Genehmigung zwingend notwendig?

Ja. Ohne Genehmigung gibt es keine rechtsgültige Halteverbotszone. Man kann die Genehmigung von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde erhalten.
Wenn Sie bei uns eine Halteverbotszone buchen, beantragen wir für Sie bei der zuständigen Behörde die Genehmigung, dies ist feste Berstandteil unseres Service, es sei denn, Sie haben die Genehmigung bereits  beantragt. In diesem Fall teilen Sie uns dies mit, und wir berücksichtigen dies bei der Preiskalkulation.

3- Was kostet eine Halteverbotszone?

Der Preis für die Einrichtung einer Halteverbotszone unterscheidet sich von Region zu Region. Die Preise für Ihren Ort entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Bitte beachten Sie, dass manche Anbieter den Preis für das Aufstellen der Schilder und die Gebühr für die Genehmigung getrennt aufführen. Bei uns sind die Preise, die Sie sehen, immer Brutto-Endpreise inklusive der Beantragung der jeweiligen Genehmigung.

4- Wer stellt wann die Schilder auf?

Halteverbot123 und seine Partnerfirmen stellen die Halteverbotsschilder für Sie auf, dabei brauchen Sie sich um nichts kümmern.
Von Ort zu Ort unterscheiden sich die Fristen für die Aufstellung der Halteverbotsschilder. Meistens müssen die Schilder drei oder vier Tage vorher aufgestellt werden.
Die Schilder werden von uns rechtzeitig und laut Fristsetzung der örtlichen Behörde aufgestellt. Sie sollten bitte bemüht sein, so früh wie möglich Ihre Halteverbotszone zu bestellen, denn nur dann können wir auch eine reibungslose und pünktliche Aufstellung Ihrer Halteverbotsschilder garantieren. Denn nur durch eine pünktliche Aufstellung ist Ihr Halteverbot für all Ihre neuen Nachbarn rechtzeitig sichtbar und verhindert somit das Falschparken der Bewohner in Ihrer Halteverbotszone.

5- Kann ich Falschparker gleich abschleppen lassen?

Sie können sich an das Ordnungsamt oder die örtliche Polizei wenden und den Falschparker aus Ihrer Halteverbotszone entfernen lassen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die fristgerechte Aufstellung der Halteverbotsschilder.

6- Ich habe ein Halteverbot bestellt, was passiert danach?

Nach Ihrer Bestellung werden Sie gebeten, den Betrag für Ihr Halteverbot zu bezahlen. Nach Eingang Ihrer Zahlung oder des Überweisungsbelegs per Fax (030 629 01 981) oder E-Mail erhalten Sie eine Auftragsbestätigung von uns. Danach wird in Ihrem Namen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt. Die Genehmigung wird Ihnen sofort nach Erhalt per E-Mail zugestellt. Die Genehmigung heben Sie bitte sorgfältig und jederzeit griffbereit auf. Zur rechten Zeit wird durch unsere Partnerfirmen Ihr Halteverbot in der von Ihnen gewünschten Straße aufgestellt. Wenn wir eine Frage oder ein Anliegen bezüglich Ihres Halteverbots haben sollten, würden wir Sie auch gerne telefonisch kontaktieren wollen, bitte hinterlassen Sie uns dazu eine aktuelle Rufnummer, unter der Sie zu erreichen sind.

7- Muss ich sofort nach meiner Bestellung gleich bezahlen?

Ja, die Bestellung muss im Anschluss bezahlt werden.
Wir haben für die Bezahlung Ihrer Bestellung mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Sie können entweder per Sofortüberweisung.de oder über Paypal bezahlen, selber überweisen oder eine einmalige Einzugsermächtigung erteilen und sich die Kosten vom Konto abbuchen lassen. Falls Sie selber überweisen, lassen Sie uns bitte Ihren Überweisungsbeleg per Fax (030 629 01 981) oder E-Mail zukommen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine schnelle Bearbeitung Ihrer Bestellung nur nach Eingang Ihrer Bezahlung oder des Überweisungsbelegs möglich ist.

8- Welche Informationen brauchen wir von Ihnen, um Ihre Bestellung bearbeiten zu können?

Damit wir Ihre Bestellung bearbeiten können, brauchen Sie nur das Bestellformular auszufüllen und abzuschicken.Bitte vergessen Sie nicht, uns detailliertere Angaben zu machen, wo die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, und ergänzen Sie dies bei nicht eindeutigen Adressen (z.B. "gegenüber der Postfiliale"). Wenn wir trotz Ihrer Angaben Fragen haben sollten, melden wir uns bei Ihnen, dazu ist es auch wichtig, dass Sie uns eine aktuelle Telefonnummer hinterlassen, unter der Sie zu erreichen sind.

9- Muss ich nach der Bestellung und Bezahlung noch etwas tun?

Nein, ab jetzt übernehmen wir für Sie. Sie können sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren. Sie erhalten noch Ihre Genehmigung per E-Mail von uns, sobald die Behörde diese erteilt hat. Halten Sie diese bitte am Umzugstag griffbereit. Um die Abholung der Halteverbotsschilder kümmern wir uns selbstverständlich auch. Somit brauchen Sie sich auch nach Vollendung Ihres Umzugs, um nichts mehr kümmern.