Straßenverkehrsbehörde Offenburg

Sondergenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen

Die Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone erteilt:

Stadt Offenburg, Technisches Rathaus
Fachbereich Tiefbau/Verkehr, Abt. Straßen- und Verkehrsrecht
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg

Kontakt:
Telefon: 82-2296
Telefax: 82-7509
E-Mail: strassenverkehr@offenburg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 18:00 Uhr.

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Die Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde Offenburg können Sie für Ihren Antrag auf eine Halteverbotszone (Online-Antrag als PDF) nutzen. So haben Sie am Umzugstag einen eigenen Parkplatz und der LKW kann ohne Parkplatzsuche direkt vor der Haustür stehen.

Beachten Sie bei der Antragstellung die Bearbeitungszeiten der Behörde (meist 10-14 Tage), damit Sie zum geplanten Termin den gewünschten Parkplatz erhalten.

Halteverbot für die Parkzone in Offenburg einrichten

Nach der Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde und der erteilten Genehmigung können Sie das Halteverbot einrichten. Dafür benötigen Sie die passenden Halteverbotsschilder mit Hinweisen auf die zeitliche Begrenzung. Beim Aufstellen der Schilder - vier Tage vor Ihrem Termin - müssen Sie ein Protokoll führen, in dem die parkenden Fahrzeuge aufgelistet sind. Anschließend haben Sie am Umzugstag in Offenburg einen eigenen Parkplatz per Halteverbot und müssen danach die Schilder wieder entfernen.

Halteverbot vom Fachbetrieb einrichten lassen

Ein Fachbetrieb nimmt Ihnen alle Aufgaben ab und erledigt von der Antragstellung bis zum Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder die kompletten Arbeiten. Mit Halteverbot123 sparen Sie den Weg zur Straßenverkehrsbehörde Offenburg. Dazu übernimmt unser Service auch den ordnungsgemäßen Abbau der Schilder, damit Sie sich ganz auf Ihren Umzug konzentrieren können.

Wenn Sie die Genehmigung selbst bei der oben genannten Straßenverkehrsbehörde in Offenburg beantragen wollen, können Sie Halteverbot123 nur für den Auf- und Abbau der Verkehrsschilder bestellen. Dafür versenden Sie an uns die Genehmigung per Post, Fax (030 629 01 981) oder Email.

 
 

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