Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Neubrandenburg

Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone

Ein Halteverbot in Neubrandenburg beantragen Sie bei:
 

Rathaus Neubrandenburg

Sicherheit und Ordnung/Verkehrsaufsicht
Lindenstraße 63
17033 Neubrandenburg

Kontakt (Sachbearbeiter/in):
Raum: 109
Haus: B
Telefon: 0395 / 555-1914 (Frau Fritsch)
Telefon: 0395 / 555-1912 (Herr Becker)
Fax: 0395 / 555-291912 (Herr Becker)
E-Mail: laura.fritsch@neubrandenburg.de
E-Mail: martin.becker@neubrandenburg.de

Sprechzeiten (Verkehrsaufsicht):
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Sie planen einen Umzug und möchten, dass der Umzugs-LKW direkt vor Ihrer Haustür parkt? Oder Sie wollen Ihr Haus entrümpeln und brauchen Platz für einen großen Müllcontainer auf der Straße? Egal, aus welchen Gründen Sie ein Halteverbot Neubrandenburg einholen möchten, der richtige Ansprechpartner für Sie ist die Abteilung Sicherheit und Ordnung/Verkehrsaufsicht im Rathaus. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Informationen rund um die Einrichtung Ihrer persönlichen Halteverbotszone.

 

Behördliche Regelungen beachten

Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, denn die Bearbeitungszeit nimmt in der Regel mindestens 2 Wochen in Anspruch. Ist die Genehmigung für das Halteverbot Neubrandenburg dann erteilt, sind die erforderlichen Verkehrszeichen bei einer Beschilderungsfirma zu ordern und nach den Vorgaben der Stadt auf- und nach dem gewünschten Zeitraum wieder fristgerecht abzubauen. Hierfür sind die geltenden Rechtsvorschriften und gesetzlichen Fristen selbstverständlich einzuhalten.

Hilfreich ist es, eine geeignete Firma mit der Einrichtung Ihrer Halteverbotszone zu beauftragen. So ist ein reibungsloser Ablauf garantiert.

Halteverbot123 erspart Aufwand und Zeit

Sobald Sie Ihre Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie sich aber auch für den Auf- und Abbau der Schilder für Ihre Halteverbotszone an uns wenden. Schicken Sie uns die Genehmigung der Stadt per Fax oder E-Mail – den Rest erledigen wir für Sie. Ebenso ist es möglich, die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone (von der Antragsstellung bis zum Abbau der Verkehrsschilder) komplett in unsere Hände zu geben.

Wir beantworten am Telefon gerne Ihre Fragen!

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr. Oder schicken Sie uns eine Email!