Sondergenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen
Für die Bewilligung einer Halteverbotzone Mönchengladbach ist zuständig:
Stadt Mönchengladbach
Ordnungsamt/Straßenverkehrsangelegenheiten
Rheinstr. 70
41065 Mönchengladbach
Kontakt:
Tel: 02161 / 25-6268
Fax: 02161 / 25-6291
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 16:30 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das betreten von Verwaltungsgebäuden nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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