Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Minden

Bei der Straßenverkehrsbehörde in Minden Ihre Halteverbotszonen organisieren

Die Genehmigung für die Aufstellung einer Halteverbotszone Minden erhalten Sie hier:

 

Stadt Minden
2.21 Ordnungsbehörde / Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Kleiner Domhof 17
32423 Minden

Postanschrift:
Postfach 3080
32387 Minden

Kontakt:
Tel: 0571 / 89-180, / 89-185, / 89-5229
Fax: 0571 / 89-801
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@minden.de

Öffnungszeiten:
Persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können per Mail oder telefonisch vereinbart werden.

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Halteverbotszone einrichten – so geht es

Eine Erlaubnis auf Sondernutzung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Minden stellen. Diese wird nur auf einen schriftlichen Antrag hin erteilt, der rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn (mindestens aber eine Woche vorher) gestellt werden und Angaben über Ort, Art und Dauer der Sondernutzung enthalten sollte. Die Stadt kann zudem nähere Erläuterungen durch Zeichnungen oder Fotos verlangen und die gewünschte Halteverbotszone mit Auflagen versehen werden. Wichtig: Die Einrichtung ist immer mit Gebühren für den Antragsteller verbunden.

Preiswerter Service von Halteverbot123

Wenn Sie sich nicht persönlich um die Beantragung einer Halteverbotszone kümmern und sich die damit verbundenen Formalitäten ersparen möchten, nehmen Sie Kontakt zu Halteverbot123 auf und entscheiden sich zwischen zwei verschiedenen Service-Paketen: Entweder beauftragen Sie uns mit der reinen Beschilderung der Halteverbotszone oder Sie wählen die All-inklusive-Leistung, die vom Antrag über den Transport bis hin zum Auf- und Abbau der Verkehrsschilder, alles beinhaltet, was für die Errichtung Ihrer persönlichen Halteverbotszone erforderlich ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160