Straßenverkehrsbehörde Ludwigshafen am Rhein

Das Straßenverkehrsamt nimmt den Antrag für Ihre  Halteverbotszone Ludwigshafen am Rhein  entgegen

Hier finden Sie die Kontaktdaten:  

Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Kontakt:
Telefon: 0621 / 504-3750
Telefax: 0621 / 504-3791
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

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Sie möchten in Ruhe Ihren Umzugswagen be- oder entladen, brauchen Parkraum für die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Filmdrehs, wollen die Be- und Entladearbeiten Ihrer Baustelle absichern oder Container für die Entsorgung von Sperrmüll aufstellen und planen hierfür die Beantragung und Einrichtung einer Halteverbotszone in Ludwigshafen.

Die Genehmigung für eine Halteverbotszone für Ludwigshafen erteilt das Straßenverkehrsamt der Stadt. Beantragen Sie die Halteverbotszone fristgerecht zwei Wochen vor dem Termin. Im Anschluss an die Antragstellung müssen Sie sich auch selbst um die Besorgung der Verkehrsschilder und um deren Aufstellen kümmern, die Beschilderung der Halteverbotszone sollte vier Tage vor dem Termin an Ort und Stelle stehen.

Der Service von Halteverbot123

Das alles kostet Zeit und Wege. Deshalb übernehmen wir gerne für Sie die komplette Abwicklung von der Beantragung der Halteverbotszone, die Bereitstellung der Verkehrsschilder und die termingerechte und ordnungsgemäße Einrichtung Ihrer Halteverbotszone vor Ort.

Wenn Sie Ihre Halterverbotszone selbst beantragen möchten, sich aber die eigenhändige Einrichtung sparen wollen oder Ihnen diese aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, stellen wir auf Wunsch nur die Schilder bereit.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.

Tel: 030-62735160

 
 

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