Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Krefeld

Dienststelle für Sondernutzungsgenehmigungen (u.a. Halteverbotszonen)

Den Antrag für Ihr  Halteverbot in Krefeld  nimmt entgegen:
 

Stadt Krefeld
Straßenverkehr und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld

Kontakt:
Telefon: 02151 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
  Termine online


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Ihren Umzug in Krefeld haben Sie sicherlich schon sehr gut vorbereitet. Vielleicht haben Sie aber doch noch einen wichtigen Punkt vergessen. Haben Sie schon bei der „Abteilung für Straßenverkehr- und Bußgeldangelegenheiten" des Krefelder Straßenverkehrsamtes einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotsschildern gestellt? Wenn nicht, sollten Sie dies möglichst bald tun. Diese Genehmigung brauchen Sie, um eine Halteverbotszone an Ihrem Umzugsort einrichten zu dürfen.

Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie eine Halteverbotszone einrichten, indem Sie dies selbst in die Hand nehmen und die Arbeiten zum Aufstellen der Halteverbotsschilder an Fachfirmen in Krefeld vergeben. So werden die Schilder pünktlich aufgestellt und die Fristen und Rechtsvorschriften beachtet. Außerdem wird eine Skizze der Halteverbotszone angefertigt und die Aufstellung zu Protokoll genommen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, werden die Schilder wieder abgebaut und abgeholt.

Der Service von Halteverbot123

Vielleicht ist Ihnen der Aufwand, sich um die Beschilderung zu kümmern, zu hoch und Sie wollen sich lieber um andere wichtige Umzugsangelegenheiten kümmern. Dann können Sie diese Arbeiten rund um die Beschilderung auch uns übertragen. Wir berechnen Ihnen dann nur noch die Beschilderung selbst, denn alle anderen Gebühren haben Sie ja bereits an die Krefelder Behörde gezahlt. Um den Auftrag ausführen zu können, benötigen wir lediglich Ihre Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde per Fax (030 629 01 981) oder Email und schon können wir tätig werden.

Wenn Sie auch hierzu keine Zeit oder Lust haben, bieten wir Ihnen an, alle Arbeiten, einschließlich der Einholung der Genehmigung, in Ihrem Auftrag zu erledigen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160