Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

 
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Halteverbotszone?


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Straßenverkehrsbehörde Kaiserslautern

Genehmigung für Ihre Halteverbotszone

Die Genehmigung für die Aufstellung einer Halteverbotszone Kaiserslautern erhalten Sie bei:


Stadt Kaiserslautern
Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
 

Kontakt:
Telefon: 0631 / 365 - 0
Fax: 0631 / 365 - 1328
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Dringende Behördengänge sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

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Mit der Genehmigung zur Sondernutzung in der Tasche kann man dann den betreffenden Parkraum mittels Halteverbotsschildern markieren. Dies muss in der Regel spätestens 72 Stunden vor dem Beginn der Sperrzeit erfolgen. So wird sichergestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer hinreichend Zeit haben, um ihre Pkw zu entfernen.

Halteverbot123 – Wenn es mal schneller gehen muss

Nicht immer hat man die Zeit und Gelegenheit, selbst bei der Straßenverkehrsbehörde in Kaiserslautern vorstellig zu werden. Dann sollte man auf Halteverbot123 vertrauen. Die Agentur beantrag schnell und zuverlässig die Sperrung des Parkraums und organisiert auch die Ausschilderung des Halteverbots. Diesen Service kann der Nutzer ganz bequem von der Couch aus buchen.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160