Die Erteilung einer Halteverbotszone erhalten Antragsteller von der lokalen Straßenverkehrsbehörde. Dort können Sie für Ihren Umzug eine Parkfläche reservieren, damit der Umzugstransporter einen festen Parkplatz hat. Auch zum Abstellen eines Containers oder als Stellfläche für Schrägaufzüge können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Herne einen Antrag auf ein Halteverbot stellen.
Antrag auf Genehmigung einer Halteverbotszone stellen
Für die Genehmigung einer Halteverbotszone verlangt die Straßenverkehrsbehörde Herne einen schriftlichen Antrag. Darin sollten Sie folgende Angaben machen:
- Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer)
- Datum und Uhrzeit der geplanten Halteverbotszone
- Länge der beantragten Absperrung
- Beschreibung der örtlichen Gegebenheit
Nachdem Sie die Gebühr für das Halteverbot bezahlt haben, wird in den meisten Fällen eine Genehmigung erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde Herne kann bei möglichen Verkehrsbehinderungen den Antrag ablehnen (zu schmaler Straßenraum, Sichtbehinderungen).
Halteverbotszone einrichten und Fachbetrieb bestellen
Wenn Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben, geht’s an die Umsetzung. Damit Sie Ihre beantragte Parkzone nutzen können, müssen Sie einen Fachbetrieb mit dem Auf- und Abbau der Verkehrsschilder beauftragen. Dieser Dienstleister sollte die entsprechenden Fristen für den Aufbau der Halteverbotsschilder kennen, damit Ihre reservierte Parkfläche auch rechtskräftig ist. Dafür sind weitere Gebühren erforderlich.
Den Service von Halteverbot123 bestellen
Unser Service übernimmt für Sie den Weg zur Straßenverkehrsbehörde in Herne und stellt den Antrag auf Genehmigung einer Halteverbotszone. Als bundesweit agierender Dienstleister kennen wir die entsprechenden Formalien und organisieren auch den Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder. Wenn Sie bereits eine Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde Herne haben, können Sie uns mit dem Einrichten der Halteverbotszone beauftragen (Beschilderung der Parkfläche, Abbau der Halteverbotsschilder). Die Genehmigung können Sie uns per Fax oder Mail zuschicken.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160