Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Heilbronn

Reibungsloser Umzug dank Halteverbotszone

Ein Halteverbot in Heilbronn beantragt man im Heilbronner Amt für Straßenwesen:
 

Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus
Amt für Straßenwesen
Cäcilienstraße 49
74072 Heilbronn

Kontakt:
Telefon: 07131 / 56-2760
Fax: 07131 / 56-3179
E-Mail: strassenwesen@heilbronn.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

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In Heilbronn kann es gerade im Bereich der Innenstadt und der dicht besiedelten Wohnviertel mitunter zu Parkplatzknappheit kommen. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man unbedingt auf einen Parkplatz angewiesen ist. Eine solche Situation ist etwa ein Umzug im privaten Bereich. Hier ist eine reservierte Halteverbotszone ungemein nützlich, um direkt vor der Wohnung den Umzugswagen parken zu können.

Natürlich darf man die Halteverbotsschilder nicht eigenmächtig aufstellen, dazu ist zuvor eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig.

In besonderem Maße können auch Unternehmen von dieser Ausnahmegenehmigung profitieren. Denn auch bei Firmenumzügen, Geschäftsauflösungen und -eröffnungen oder Veranstaltungen gilt: Zeit ist Geld. Und da möchte niemand Zeit mit der Suche nach einem Stellplatz verschwenden.

Dank der Straßenverkehrsbehörde Heilbronn zum reservierten Parkverbot

Der erste Schritt zum reservierten Halteverbot ist die Kontaktaufnahme zur Straßenverkehrsbehörde Heilbronn. Hier erwirkt man eine Ausnahmegenehmigung, dies geschieht in aller Regel mit Hilfe eines formlosen Antrags. Diese Genehmigung regelt, wann wie lange welcher Bereich für das öffentliche Parken gesperrt ist.

Wichtig ist natürlich die frühzeitige Beschilderung, denn auch das Aufstellen der Halteverbotsschilder obliegt dem Umziehenden. Anschließend muss man diese auch wieder entfernen.

Die bequeme Alternative – Halteverbot123.de

Um derlei Probleme muss sich niemand sorgen, der seine Halteverbotszone über Halteverbot123 bucht. Wir bieten die Parkraumreservierung als Full Service an. Die Leistungen umfassen das Erwirken der Ausnahmegenehmigung, den Aufbau der Schilder und deren Entfdernung nach Ende der Sperrzeit. Der Kunde kann sich also beruhigt um die anderen Aufgaben rund um Umzug kümmern.

Die Beantragung der Halteverbotszone ist einfach, ein einziges Formular genügt, das kann man ganz bequem von daheim im Internet ausfüllen. Eine verbindliche Kostenvorangabe gibt es obendrein. Dazu muss man lediglich die entsprechende Postleitzahl in das dafür vorgesehene Feld eintragen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160