Für die Bearbeitung Ihre Antrages für ein Halteverbot sollten Sie ca. 2 Wochen einplanen. Bedeutet Ihr Umzug auch einen Ortswechsel, müssen Sie nicht nur eine Halteverbotszone beim Tiefbau- und Grünflächenamt von Greifswald beantragen, sondern auch bei der Straßenverkehrsbehörde des anderen Wohnortes.
Halteverbot rechtzeitig beantragen und einrichten
Eine Halteverbotszone können Sie entweder selbst bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen oder den Onlineservice von Halteverbot123 nutzen. Wenn Sie die Genehmigung für das Halteverbot erhalten haben, müssen Sie die Halteverbotszone vor Ort einrichten, und zwar mindestens drei Tage vor dem Termin. Das geschieht durch die vorschriftsmäßige Kennzeichnung durch Verkehrsschilder, die Sie selbst besorgen müssen. Das ist notwendig, damit Anwohner und andere Parksuchende die Halteverbotszone auch freihalten.
Service von Halteverbot123 erspart Zeit und Aufwand
Wenn Sie diese Zeit sparen möchten, der Terminkalender zu voll ist oder Sie nicht vor Ort sein können, kontaktieren Sie uns und wir richten Ihr Halteverbot fristgerecht und vorschriftsmäßig ein. Möchten Sie sich auch nicht mit der Beantragung in einem anderen Ort belasten, bestellen Sie auch diese Halteverbotszone einfach online über diese Webseite.
Bei Fragen jeder Art sind wir telefonisch für Sie da!
Tel.: 030 - 627 35 160, Mo-Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr