Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Gera

Zuständig für die Genehmigung eines Halteverbots

Eine Halteverbotszone Gera beantragt man im Fachgebiet Straßenverkehr:
 

Stadtverwaltung Gera
Tiefbauamt
Abteilung Straßenverkehr
Ernst-Toller Straße 15
07545 Gera

Kontakt:
Tel: 0365 / 838-4720 (Leitung)
Fax: 0365 / 838-4705
E-Mail:tiefbau.verkehr@gera.de, bromme.andreas@gera.de

Öffnungszeiten:
keine Angabe

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Halteverbot bei der Straßenverkehrsbehörde Gera beantragen

Im schriftlichen Antrag auf ein Halteverbot müssen Sie vollständige Angaben machen. Dazu zählen zunächst die persönlichen Kontaktdaten wie Name, Telefonnummer und Adresse. Dabei sollten Sie Ihre aktuelle Adresse nennen und die neue Anschrift in Gera angeben, damit die Straßenverkehrsbehörde Ihr geplantes Halteverbot richtig zuordnen kann. Außerdem sollten im Antrag auch das Datum und der Zeitraum der gewünschten Halteverbotszone stehen. Bei der Länge der Parkverbotszone können Sie von der Größe des Transporters ausgehen und zusätzlich genügend Platz fürs Rangieren hinzurechnen. Am Ende des Antrags nennen Sie den Grund für das beantragte Halteverbot und fügen eine kurze Skizze über die betreffende Örtlichkeit in Gera an.

Halteverbotszone in Gera einrichten

Nach der Genehmigung folgt die Umsetzung: das Einrichten der Halteverbotszone. Dafür benötigen Sie einen Fachbetrieb, der den Auf- und Abbau der Verkehrsschilder übernimmt. Auch dafür gibt es Fristen, die in jeder Stadt unterschiedlich ausfallen.

Halteverbot123 – der Service für Ihr Halteverbot

Wer sich den Weg zur Straßenverkehrsbehörde Gera sparen möchte, sollten den Service von Halteverbot123 bestellen. Von der Antragstellung bei der zuständigen Behörde bis zur ordnungsgemäßen Beschilderung übernimmt Halteverbot123 die kompletten Aufgaben. Wenn Sie bereits eine Genehmigung für Ihr Halteverbot haben, können Sie uns mit der Beschilderung beauftragen. Halteverbot123 organisiert dafür den fristgerechten Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder. Zu diesem Zweck müssen Sie uns die Genehmigung zusenden- einfach per Fax oder per Mail.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160