Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

 
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Halteverbotszone?


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Straßenverkehrsbehörde Cottbus

Die Straßenverkehrsbehörde in Cottbus genehmigt Ihre Halteverbotszone

Eine Genehmigung für Ihre Halteverbotszone erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde in Cottbus:

Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Servicebereich Straßenverkehrsbehörde

Berliner Str. 6
03046 Cottbus

Kontakt:
Tel.: 0355 / 612-4710
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
 

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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Der Antrag wird formlos gestellt. Er muss die Personaldaten des Antragstellers enthalten, den Zweck der beantragten Genehmigung, der Zeitraum sowie die Adresse und Länge der Zone. Die Straßenverkehrsbehörde in Cottbus erhebt eine Gebühr für die Genehmigung. Um die Organisation und den Aufbau der Schilder muss sich der Antragsteller selbst bemühen.

Halteverbot123 bietet Ihnen einen Komplettservice!

Wer vor einem Umzug weder Zeit noch Gelegenheit hat, die Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die Schilder aufzubauen, kann Halteverbot123 mit der Genehmigung und der gesamten Einrichtung des Halteverbots beauftragen.

Bei Fragen können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160