Lexikon mit Begriffserklärungen - Umzug A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Umzug - Einfach erklärt im Halteverbot123 Lexikon Die Definition des Wortes Umzug Ein Umzug bedeutet den Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes und ist oft mit viel Organisation und Zeitaufwand verbunden. Neben dem Packen von Kartons, dem Ab- und Aufbau von Möbeln und der Koordination von Helfern muss auch an Dinge wie Ummeldung, Adressänderung und Transport gedacht werden. Besonders in Städten kann es schwierig sein, am Umzugstag direkt vor der Haustür zu parken. Eine rechtzeitig eingerichtete Halteverbotszone schafft hier Abhilfe: Sie sichert den benötigten Platz für den Umzugswagen und erleichtert das Be- und Entladen erheblich. Ohne reservierte Fläche drohen unnötige Wege, Verzögerungen oder sogar Bußgelder. Deshalb ist es sinnvoll, die Halteverbotszone frühzeitig zu beantragen – idealerweise mindestens 7–14 Tage vor dem Umzugstermin (in manchen Orten dauert die Genehmigunngserteilung der Behörde auch mal länger, dadurch können also sogar längere Vorlaufzeiten notwendig sein). So läuft am Umzugstag alles reibungsloser ab – für Umziehende und Umzugshelfer.