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Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Parkverbot Umzug

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Parkverbot Umzug - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Das Parkverbot für einen Umzug sollten Sie unbedingt beachten!

Mit einem Parkverbot für Umzug ist eigentlich eine Halteverbotszone gemeint. Dabei werden zwei Verkehrsschilder mit einem Abstand von ca. 15-25 Meter zueinander aufgestellt. Die Halteverbotsschilder signalisieren den Parkplatzsuchenden, dass dort an einem bestimmten Datum ein Umzug stattfinden wird und dieser Bereich für das Umzugsfahrzeug freigehalten werden muss.