Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Parkplatz reservieren

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Parkplatz reservieren - Einfach erklärt im Halteverbot123 Lexikon

Unter welchen Umständen kann man sich einen Parkplatz reservieren?

Einen Parkplatz auf Dauer oder Langzeit zu reservieren ist nur bei genügender Begründung überhaupt möglich. Einen Parkplatz vor Ihrer Haustür für Ihren Sportwagen zu reservieren ist selbstverständlich nicht möglich. Die Parkplatz-Reservierung ist lediglich Bürgern mit besonderen Vorhaben vorbehalten, diese müssen sich aber zuvor mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen und eine Ausnahmegenehmigung einholen.

Bauvorhaben, Be- und Entladungen, Umzüge usw. sind genehmigungsberechtigte Begründungen, denen dann meist die Verwaltungsbeamten gerne auch ihre Zusage erteilen.