Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Parkplatz reservieren - Einfach erklärt im Halteverbot123 Lexikon Unter welchen Umständen kann man sich einen Parkplatz reservieren? Einen Parkplatz auf Dauer oder Langzeit zu reservieren ist nur bei genügender Begründung überhaupt möglich. Einen Parkplatz vor Ihrer Haustür für Ihren Sportwagen zu reservieren ist selbstverständlich nicht möglich. Die Parkplatz-Reservierung ist lediglich Bürgern mit besonderen Vorhaben vorbehalten, diese müssen sich aber zuvor mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen und eine Ausnahmegenehmigung einholen. Bauvorhaben, Be- und Entladungen, Umzüge usw. sind genehmigungsberechtigte Begründungen, denen dann meist die Verwaltungsbeamten gerne auch ihre Zusage erteilen.