Hinweis

Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Lexikon mit Begriffserklärungen - Parkplatz für Anlieferungen

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Parkplatz für Anlieferung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Ja, Sie können sich einen Parkplatz für Ihre Anlieferung sichern!

Sie können einen Parkplatz für eine besondere (zeitaufwendige, sperrige) Anlieferung frei halten lassen. Dazu müssten Sie lediglich früh genug bei Ihrem Bezirksamt einen Antrag dazu einreichen und Ihr Vorhaben begründen.

Wenn durch die Anlieferung die Befahrbarkeit der Straße nicht eingeschränkt wird, wird Ihr Antrag in der Regel genehmigt werden. Ihre Spedition oder Ihr Lieferant wird Ihnen dankbar sein, denn dadurch ersparen Sie weite Transportwege.