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Unser Büro ist vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Jahr nur bis zum 24. Dezember 2025 statt.
Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Halteverbot Lexikon Kosten Abschleppung

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Kosten Abschleppung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

Die Kosten der Abschleppung variieren von Fall zu Fall

Die Kosten der Abschleppung sind vom Falschparker zu begleichen. Sobald eine Abschleppfirma seitens der Polizei benachrichtigt wurde und das Abschleppfahrzeug anfährt, fallen zunächst die Kosten für die Anfahrt (meist wird Hin-und Rückweg berechnet) des Abschleppfahrzeugs an. Das gilt auch dann, wenn der Falschparker vorzeitig vor Beginn der Abschleppung des Fahrzeugs erscheint. Außerdem fallen je nach Stadt Verwaltungsgebühren an, zusätzlich kann auch ein Bußgeld verhängt werden.

Wird das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt, fallen zusätzlich zu den Anfahrtsgebühren der Abschleppfirma auch noch Abschleppgebühren und eine Verwahrgebühr an.