Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

Ausnahmegenehmigung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

 

Die Ausnahmegenehmigung für eine Halteverbotszone muss begründet sein!

Wenn Sie eine Halteverbotszone einrichten wollen, müssen Sie sich zunächst bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung einholen. Dazu brauchen Sie natürlich auch einen angemessenen Grund. „Ich möchte meinen Party-Besuchern vor der Tür Parkplätze für Ihre Autos reservieren“, ist keine ernstzunehmender Beründung, der Antrag wird damit nicht genehmigt werden.

Ein zutreffender Grund für eine Ausnahmegenehmigung ist z.B. ein Umzug, eine Entrümpelung oder die Anlieferung einer Küche, bei der sonst die halbe Straße blockiert wäre, wenn das Lieferfahrzeug keinen Parkplatz unmittelbar vor der Tür erhält. Bitte beachten Sie, dass jede Stadt solch eine Genehmigung unterschiedlich schnell erteilt, daher ist es immer ratsam, sich so früh wie möglich um diese Genehmigung zu bemühen.

Im Service von Halteverbot123 ist die Einholung der Genehmigung bereits inklusive. Es ist meist preiswerter, die Aufstellung durch eine proessionelle Firma durchführen zu lassen, als sich selbst darum zu kümmern.

Ausnahmegenehmigung beantragen - Wann muss man eine Genehmigung beantragen?

Dies ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Es gibt Orte, an denen Sie die Genehmigung noch am selben Tag erhalten. Wiederum gibt es Behörden, die eine 14 tägige Vorlaufzeit unbedingt voraussetzen. In jedem Fall sind Sie also mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen auf der sicheren Seite.

Nachdem Sie den richtigen Ansprechpartner bei Ihrem Straßenverkehrsamt gefunden und Ihren Antrag für die Ausnahmegenehmigung eingereicht haben, müssen Sie nur noch darauf warten, dass Ihre Genehmigung per Post oder E-Mail eintrifft.