Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen

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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information.

"Abgeschleppt worden?" - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon

Sie sind abgeschleppt worden? Oder vielleicht doch nicht?!

Unter "Abschleppen" versteht man das Entfernen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs. Wenn Sie beispielsweise in einem Halteverbot oder bei gekennzeichneten Behindertenparkflächen stehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.

Dies sind die häufigsten Fälle, in denen ein Fahrzeug abgeschleppt wird:

  • Parken auf Behindertenparkplätzen
  • Parken des Fahrzeugs an Stellen, an denen der Verkehr durch Ihr Fahrzeug behindert wird, wie z.B. Fußgängerüberwege oder bei Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel wie Tram oder Bus
  • Das Abstellen des Fahrzeugs vor Einfahrten oder Zufahrten zu Garagen, Grundstücken, Krankenhäusern und der Feuerwehr
  • Parken des Fahrzeugs in zweiter Reihe und Behinderung bei Ausfahrt der rechtmäßig parkenden Fahrzeuge
  • Das Abstellen des Fahrzeugs in Halteverbotszonen, insbesondere auch bei mobilen Halteverbotszonen, die für eine Baustelle oder einen Umzug eingerichtet wurden.
  • Parken in eine Ladezone eines Geschäfts (meist sind diese Flächen markiert und auch zusätzlich mit einem Schild „Ladezone“ gekennzeichnet).
  • Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und eine anderweitige Entfernung unmöglich ist.

Das sollten Sie unbedingt tun, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr an seinem ursprünglichen Platz steht:

  • Bitte rufen Sie zuerst die Polizei an und vergewissern Sie sich ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden ist oder eventuell ein Diebstahl vorliegt.
  • Fragen Sie bitte nach, wohin das Fahrzeug gebracht wurde. Manchmal wird das Fahrzeug nämlich nur „umgesetzt“, d.h. es kann auch an einer anderen Parkmöglichkeit wieder abgesetzt worden sein.
  • Bitte bringen Sie in Erfahrung, welche Abschleppfirma Ihr Fahrzeug abgeschleppt hat und fragen Sie nach den Kontaktdaten (Name der Firma, Adresse, Telefonnummer und evtl. Ansprechpartner)
  • Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu der Abschleppfirma auf, da in der Regel pro Verwahrungstag Ihres Fahrzeuges zusätzliche noch eine Verwahrgebühr erhoben werden kann.
  • Informieren Sie sich über die angefallenen Kosten und fragen Sie nach Zahlungsmöglichkeiten. Manche Firmen akzeptieren ausschließlich Barzahlung, dann wäre es angebracht, genug Bargeld mitzunehmen.
  • Überprüfen Sie die Rechnung der Abschleppfirma. Falls Ihnen der Preis besonders hoch vorkommt, lassen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht drauf schauen, und erheben Sie Einspruch.