Halteverbot Beantragen Step 1
 

Preis ermitteln

Fülle bitte die Felder in unserem Preisermittler aus, und wir berechnen den Preis für das Halteverbot an deinem Standort.

Halteverbot Beantragen Step 2
 

Bestellung abschließen

Im nächsten Schritt vervollständigst Du deine Angaben und schließt deine Bestellung ab.

Halteverbot Beantragen Step 3
 

Entspannt Parken

Wir kümmern uns um alles! Du brauchst weiter nichts tun. Wir holen die Genehmigung ein, stellen die Schilder auf und holen sie wieder ab.

 

Das sagen unsere Kunden über uns

"Mehr als zufrieden!"

Die Abwicklung der Bestellung ging super schnell! Ich wurde sogar angerufen um mit mir die genaue, für mich passende, Halteverbotszone abzusprechen. Die Schilder wurden früh genug aufgestellt und es wurde genau erklärt, wie der Ablauf ist. Nur zu empfehlen !

Die Abwicklung der Bestellung ging super schnell! Ich wurde sogar angerufen um mit mir die genaue, für mich passende, Halteverbotszone abzusprechen. Die Schilder wurden früh genug aufgestellt und es wurde genau erklärt, wie der Ablauf ist. Nur zu empfehlen !


Frau Watermann aus Köln
"Der absolute Wahnsinn"

Das nenne ich tollen Service und Dienstleistung Wirklich komplett alles dabei und dafür ist der Preis absolut gut! Gerne wieder!!!

Das nenne ich tollen Service und Dienstleistung Wirklich komplett alles dabei und dafür ist der Preis absolut gut! Gerne wieder!!!


Frau Sims aus Essen
„Halteverbot"

unkompliziert und blitzschnell, wir sind immer wieder sehr zufrieden

unkompliziert und blitzschnell, wir sind immer wieder sehr zufrieden


Herr Manfred Herrmann aus Berlin
  • Beantragung der Genehmigung → Das erledigen wir für DICH!

    Das Halteverbot muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt, beantragt werden. Das übernehmen wir für dich. Du brauchst dich nicht mit den behördlichen Antragsverfahren herumplagen. Das erspart Zeit und Nerven. (Du hast die Genehmigung schon? Gut, dann erledigen wir den Rest für dich!)
  • Fachmännische Aufstellung der Schilder → Das erledigen wir auch für DICH!

    Nach Erteilung der Genehmigung müssen die dafür zugelassenen Halteverbotsschilder aufgestellt werden, welche Beginn und Ende sowie die Zeitdauer der Halteverbotszone eindeutig kennzeichnen. Die Schilder werden durch uns fristgemäß aufgestellt und ordnungsgemäß beschriftet. Du brauchst dir keine Gedanken darüber machen, wo Du dir Schilder mieten kannst. Du brauchst auch nicht die schweren Standfußplatten und langen Schaftrohre schleppen. Bei etwaigen Schäden oder Abhandenkommen musst Du auch nicht haften.
  • Vorlaufzeiten einhalten → Das erledigen alles wir für DICH!

    Sowohl für den Antrag auf eine Halteverbotszone als auch für die Aufstellung derselbigen gelten Fristen. Bei den allermeisten Städten muss der Antrag für die Haltverbotszone als Richtwert mindestens 14 Tage vor dem Termin eingereicht und die Halteverbotsschilder mind. 3 volle Tage vorher aufgestellt werden.
  • Abbau und Abholung der Schilder → Auch das machen wir für DICH!

    Und natürlich gehört der fristgerechte Abbau und die Abholung der Halteverbotsschilder nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes auch dazu.

Du erhältst somit ein Sorglos-Komplettpaket, und hast einen freien Platz für dein Anliegen!

team

Halteverbot123 ist ein Verkehrssicherungsdienstleister, der Halteverbotszonen für diverse Anlässe stellt, und Verkehrssicherungs-Dienstleistungen jeglicher Art ausführt.

Erstellung von Verkehrszeichenplänen, Straßensperrungen, Baustelleneinrichtungsflächen, Absperrungen für Filmproduktionen und Fahrbahnmarkierungen, sind ein Teil dieser Arbeiten.

Schon seit 2009 bedienen wir ein breitgefächertes Kundenportfolio, welches sich aus Privatkunden, kleinen und mittelständigen Unternehmen, Großkonzernen und Behörden zusammensetzt. In Berlin sind wir z.B. als Gefahrenstellensicherung der Berliner Polizei 24/7 unterwegs. Die Berliner Wasserbetriebe, die BSR und diverse Behörden sind nur einige unserer namhaften Kunden. Mit einem Team von ca. 40 Personen und einer Fahrzeugflotte von 20 Transportern, stehen wir auch dir gerne zur Verfügung.