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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Villingen-Schwenningen

Halteverbotszone in Villingen-Schwenningen

Eine Halteverbotszone Villingen-Schwenningen beantragen Sie hier:

Stadt Villingen-Schwenningen
Bürgeramt-Allgemeines Ordnungswesen
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen

Tel: 07721 / 821401
Fax: 07721 / 821427
E-Mail: verkehrswesen@villingen-schwenningen.de

Sachgebietsleitung:
Tel: 07721 / 821439
Fax: 07721 / 821423
E-Mail: verkehrswesen@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 11:30 Uhr
Mi zusätzlich: 14:00 - 17:15 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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Halteverbotszone beim Straßenverkehrsamt einrichten

Die Sonderbenutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der geplanten Benutzung schriftlich oder persönlich gestellt werden. Ein formloser schriftlicher Antrag unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer, dem Zweck, dem Datum, dem Zeitraum und dem Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, ist dafür in der Regel ausreichend.

Machen Sie möglichst genaue Angaben und fügen Sie eventuell eine Skizze oder Fotos bei. Wie Sie den betreffen Bereich nach der Genehmigung Ihrer Halteverbotszone zu kennzeichnen haben, erfahren Sie ebenfalls bei der Behörde.

Die Einrichtung einer Halteverbotszone ist immer mit Gebühren verbunden. Wie hoch diese sind, erfahren Sie ebenfalls bei der zuständigen Stelle.

Rundum-Paket von Halteverbot123

Ihnen ist die Einrichtung einer Halteverbotszone zu aufwendig und zu zeitintensiv, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Bestellen Sie online nur die Beschilderung der Halteverbotszone bei Haltervebot123.
Möglichkeit 2: Geben Sie die komplette Abwicklung für Ihre Halteverbotszone an Halteverbot123.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.
Tel: 030 – 627 35 160