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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Saarbrücken

Halteverbotszone beantragen

Die Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone in Saarbrücken erteilt:
 

Stadt Saarbrücken - Ordnungsamt / Straßenverkehrstelle
Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Kontakt:
Tel: 0681 / 9050
Fax: 0681 / 905-3579
E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten:
Mo: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Di, Mi und Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 18:00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

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Halteverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen

Die Genehmigung zum Einrichten einer Halteverbotszone erteilt die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) in Saarbrücken. Einen Online-Antrag hierfür finden Sie auf der genannten Webseite. Eine provisorische Zone – ein paar Stühle, ein Absperrband und ein handgemaltes Hinweisschild – reicht dafür leider nicht aus. Mögliche Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern müssten Sie dann aus Ihrer eigenen Tasche zahlen. Haben Sie die Genehmigung von der Behörde erhalten, können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen bei einer Fachfirma ordern und so Ihre Halteverbotszone einrichten.

Preiswerter Service von Halteverbot123

Wenn Sie wenig Zeit für die Einrichtung haben, können Sie sich auch vertrauensvoll an Halteverbot123 wenden. Mit unserer Erfahrung und unseren kompetenten Mitarbeitern bieten wir Ihnen einen preiswerten Service für Ihre Halteverbotszone in Saarbrücken an. Sie können zwischen der Komplett-Leistung – vom Antrag bis zum pünktlichen Auf- und Abbau der Verkehrsschilder – und der reinen Beschilderung der Halteverbotszone wählen. Das gilt übrigens nicht nur für Umzüge, sondern auch für Bauarbeiten oder Baumpflegemaßnahmen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160