Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Kerpen

Einrichtung einer Halteverbotszone für den Umzug oder andere Anlässe

Eine Halteverbotszone für Kerpen beantragen Sie bei:
 

Stadtverwaltung Kerpen
Abteilung 16.2 Verkehrsplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

Kontakt:

Herr Maske
Telefon: 02237 / 58-412
Fax: 02237 / 58-274
E-Mail: michele.maske@stadt-kerpen.de

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 18:30 Uhr

Persönliche Vorsprache zur Zeit nur mit Termin.

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Für den Antrag sind nur wenige Angaben erforderlich: Adresse, Datum, Telefonnummer und die Länge der Halteverbotszone. Dazu eine kurze Beschreibung über die Örtlichkeit der geplanten Halteverbotszone und Ihre Kontaktdaten für die Straßenverkehrsbehörde Kerpen.

 

Halteverbot mit der passenden Beschilderung einrichten

Nachdem Sie die Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten haben, müssen Sie die Halteverbotsschilder selbst aufstellen. Diese Verkehrsschilder muss jeder Antragsteller in Eigenregie beschaffen und nach dem Termin wieder abbauen. Beim Aufstellen der Halteverbotsschilder müssen Sie ein Protokoll führen: darin sind alle Fahrzeuge zu benennen, die zu diesem Zeitpunkt auf der angekündigten Halteverbotszone standen.

Mit der frühzeitigen Markierung können andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge rechtzeitig umparken.

Halteverbot vom Fachbetrieb einrichten lassen

Anstatt die Halteverbotszone in Eigenregie einzurichten, können Sie den Service von Halteverbot123 bestellen. Dieser Service hat die passenden Verkehrsschilder und kann auch in Kerpen Ihr Halteverbot einrichten. Als bundesweit agierender Dienstleister sind uns die Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde Kerpen bekannt. Wir werden termingerecht Ihre Parkzone reservieren, damit Sie am Umzugstag einen eigenen Parkplatz haben. Einfach die Genehmigung per Fax oder Mail an Halteverbot123 schicken.

Unser Komplett-Service übernimmt auch die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde Kerpen. So werden alle Arbeiten für Ihr Halteverbot von uns erledigt und Sie vermeiden die Behördengänge.

Hierzu noch Fragen an uns? Rufen Sie uns an:

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo-Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr