Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Halle (Saale)

Eine Ausnahmegenehmigung zum Einrichten Ihrer Halteverbotszone in Halle erteilt das Straßenverkehrsamt


Fachbereich Sicherheit - Abteilung Stadtordnung/Team Sperrungen

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Kontakt:
Telefon: 0345 / 2211257, -2211255
Telefax: 0345 / 2211242
E-Mail: sicherheit@halle.de

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen

zur Webseitezur Webseite

Der Link führt zur Webseite der Behörde, und Sie können sich dort über sämtliche Formalien informieren, z.B. die Höhe der Gebühren und über die erforderlichen Unterlagen. Auch die amtlichen Fristen sind dort genannt.

Eine Halteverbotszone können Sie für verschiedene Anlässe beantragen:

  • wenn Sie eine Absperrung für den Umzug benötigen
  • wenn ein Container für Bauschutt oder Sperrmüll aufgestellt wird
  • wenn ein Baulift vor der Haustür stehen soll
  • wenn Sie eine größere, langwierige Anlieferung erwarten
     

Wer solche Anlässe plant und möglichst nahe an der Haustür einen Parkplatz reservieren möchte, sollte eine Halteverbotszone beantragen. Ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde Halle erteilt, können Sie Ihre Halteverbotszone einrichten. Dafür bestellen Sie einen Fachbetrieb, der die passenden Schilder aufstellt oder nehmen das selbst in die Hand.

Die Alternative: Halteverbot123

Wer die zeitaufwendigen Wege zum Amt vermeiden möchte, kann unseren Service bestellen. Wir übernehmen die komplette Einrichtung Ihres Halteverbots und organisieren auch den Fachbetrieb zwecks Aufstellung der Halteverbotsschilder. Wir erledigen alle sämtliche Formalitäten und beachten auch die Fristen und Bearbeitungszeiten beim zuständigen Amt.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich an.
Tel: 030-627 35 160