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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Göttingen

Halteverbotszone in Göttingen rechtzeitig und richtig beantragen

Einen Antrag auf ein Halteverbot in Göttingen stellen Sie bei:

Fachdienst Straßenverkehr
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Kontakt:
Raum 022, EG

Ansprechpartner: M.Grunwald
Telefon: 0551 / 400 - 2142
Telefax: 0551 / 400 - 2723
E-Mail: M.Grunwald@goettingen.de

Ansprechpartner: P.Hoffmann
Telefon: 0551 / 400 - 2692
Telefax: 0551 / 400 - 622692
E-Mail: P.Hoffmann@goettingen.de

Öffnungszeiten:
Montag:  08:00 - 14:00 Uhr  
Dienstag:  08:00 - 14:00 Uhr   
Mittwoch:  08:00 - 14:00 Uhr  
Donnerstag:  08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:  08:00 - 13:00 Uhr


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Gerade dann, wenn man am dringendsten einen Stellplatz benötigt, isrt gerade keine Parklücke frei. Im Alltag nimmt man da gern eine weitere Anfahrt in Kauf. Allerdings gibt es Situationen, da ist man schon auf einen Parkplatz mit kurzen Laufwegen angewiesen. So etwa bei einem Wohnungswechsel, wenn man einen Stellplatz für den Umzugswagen benötigt. Hier ist es nahezu ausgeschlossen, weite Tragewege in Kauf zu nehmen, oder mit dem Lkw gar in zweiter Reihe zu parken.

Auch für Unternehmen und Gewerbetreibende ist eine freie Parklücke mitunter notwendig. Etwa, wenn man Material zu Baustellen fahren möchte, Equipment ein- und ausladen muss oder wenn ein Firmenumzug oder eine Entrümpelung von Geschäfts- und Lagerräumen ansteht. In vielen Fällen ist hier ein reserviertes Halteverbot die ideale Lösung.

Die aufgestellten Halteverbotsschilder sind für die anderen Verkehrsteilnehmer verbindlich, und so bekommt man einen exklusiven Parkplatz direkt da, wo er gebraucht wird.

Wo kann man in Göttingen eine Halteverbotszone beantragen?

Natürlich ist es nicht zulässig, die Halteverbotsschilder ohne weiteres aufzustellen. Dies wäre ein Eingriff in den Straßenverkehr, der geahndet würde. Vielmehr muss man Kontakt zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde in Göttingen aufnehmen und dort eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Der Antrag kann formlos gestellt werden und ist direkt an die Straßenverkehrsbehörde Göttingen des Rathauses zu richten. Dabei sind die Personendaten des Antragstellers ebenso anzugeben wie die genaue Örtlichkeit und das Datum des Umzugs.

Man sollte sich rechtzeitig um die Parkverbotszone bemühen, spätestens eine Woche vor dem geplanten Umzug muss der Antrag eingegangen sein.

Halteverbot123 bietet kompletten Service rund um das reservierte Parkverbot

Gerade am Vorabend eines Umzugs haben wohl die wenigsten Menschen die Nerven und die Zeit, die Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde Göttingen herauszusuchen und über eine Parkverbotszone zu verhandeln. Glücklicherweise muss man dies nicht, denn auch Halteverbot123 bietet die Möglichkeit, ganz bequem und entspannt an einen reservierten Parkplatz zu gelangen.

Halteverbot123 ist Ihr Dienstleister für einen Full-Service rund um das Parkverbot. Ein einzelnes Onlineformular genügt, um einen exklusiven Parkplatz am gewünschten Ort zu bekommen. Um die Genehmigung, das Aufstellen der Schilder sowie die Beräumung der Beschilderung kümmert sich Halteverbot123.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160