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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Celle

Halteverbotszone bei der Celler Straßenverkehrsbehörde beantragen

Die Einrichtung einer Halteverbotszone Celle erleichtert den Umzug, weil damit eine Stellfläche für den Möbelwagen in unmittelbarer Nähe der neuen Wohnung zur Verfügung steht.

Ihr Ansprechpartner für die Beantragung einer Halteverbotszone für Celle:

Stadt Celle
Am Französischen Garten 1
Raum: E17 (Erdgeschoß West)
29221 Celle

Kontakt:
Telefon: 05141 / 12-3242 (Herr Emer - Sachbearbeiter)
Fax: 05141 / 12-753298 (Herr Emer - Sachbearbeiter)
E-Mail: strassenverkehr@celle.de (Straßenverkehr 32.3)

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

Persönliche Termine nur nach Vereinbarung.

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Bei einem Umzug nach Celle sollte man die besonderen verkehrstechnischen Herausforderungen beachten, die ein Wohnortswechsel mit sich bringt. Schließlich muss der Fahrer mit dem Möbelwagen rangieren können und ihn so parken, dass ein bequemes Ein- und Ausladen des Hausrates möglich ist. Nur allzu selten verfügt das neue Heim über eine eigene Einfahrt oder entsprechend große private Parkplätze. Abhilfe schafft eine angemeldete Halteverbotszone.

Hier ist die Straßenverkehrsbehörde in Celle der richtige Ansprechpartner. Mit einigen Tagen Vorlaufzeit kann man hier eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die zum Aufstellen von Halteverbotsschildern berechtigt. Damit allein ist es jedoch noch nicht getan. Die Schilder – natürlich nur amtlich zugelassene Verkehrszeichen – müssen an Ort und Stelle aufgebaut werden. Dabei muss man alle rechtlichen Bestimmungen und Fristen beachten, zudem ist der Aufbau zu dokumentieren.

 

Der schnellste Weg zur Halteverbotszone

Den Antrag auf eine Halteverbotszone kann man bei der Straßenverkehrsbehörde in Celle meist problem- und formlos stellen. Bei der korrekten Einrichtung der Halteverbotszone empfiehlt es sich jedoch, auf einen kompetenten Partner zu setzen. Haltevebot123 übernimmt den Auf- und Abbau der Verkehrsschilder unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften. Auf Wunsch übernimmt die Agentur auch den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde.