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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörden in Berlin

Zwei Wege führen zu Ihrer Halteverbotszone in Berlin: Entweder Sie organisieren die Genehmigung selbst oder nutzen das Sorglos-Komplettpaket von Halteverbot123.

Für den Fall, dass Sie selbst die Genehmigung für eine Halteverbotszone in Berlin in Ihrem Bezirk einholen wollen, haben wir alle zuständigen Ansprechpartner der Stadt Berlin in einer Übersicht nachfolgend für Sie zusammengestellt:  


Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Straßenverkehrsbehörde

Goslarer Ufer 39
10589 Berlin

Tel: (030) 9029 / 18251 (Leitung)
Tel: (030) 9029 / 18254, -18256, -18261, -18263, -18156, -18157
Fax: (030) 9029 / 18269
E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung!

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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Straßenverkehrsbehörde
 

Petersburger Straße 86-90
10247 Berlin

Tel: (030) 90298 / 2246
Fax: (030) 90298 / 8019
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr

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Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg


Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin

 


Tel: (030) 115
Fax: (030) 90296 / 6419
E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr

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Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Straßenverkehrsbehörde

Goslarer Ufer 39
10589 Berlin

Tel: (030) 9029 / 18251 (Leitung)
Tel: (030) 9029 / 18254, -18256, -18261, -18263, -18156, -18157
Fax: (030) 9029 / 18269
E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung!

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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Straßenverkehrsbehörde
 

Petersburger Straße 86-90
10247 Berlin

Tel: (030) 90298 / 2246
Fax: (030) 90298 / 8019
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr

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Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg


Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin


Tel: (030) 115
Fax: (030) 90296 / 6419
E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr

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Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Schkopauer Ring 2
12681 Berlin
 

Tel: (030) 90293 / 7620
Fax: (030) 90293 / 7506
E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-16 Uhr
 

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Straßen- und Grünflächenamt Mitte Straßenverkehrsbehörde

Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Tel.Leitung: (030) 9018 / 22823
Tel: (030) 9018 / 22854, -22856, -22857, -22859, -22861, -22853, -22868
Fax: k.A.
E-Mail: post@ba-mitte.de
Öffnungszeiten: Keine Informationen verfügbar.

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Straßen- und Grünflächenamt Neukölln Straßenverkehrsbehörde

Gradestraße 36
12347 Berlin

Tel: (030) 90239 / 4191 und -4193
Tel.-zentral: (030) 90239 / 2181
Fax: (030) 90239 / 3850
E-Mail: svb@bezirksamt-neukoelln.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

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Straßen- und Grünflächenamt Pankow
Straßenverkehrsbehörde

Storkower Straße 97
10405 Berlin

Tel: (030) 90295 / 0
Fax: (030) 90295 / 5428
E-Mail: svb@ba-pankow.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr

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Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf  Straßenverkehrsbehörde

Lübener Weg 26
13407 Berlin

Tel: (030) 90294 / 2939
Fax: (030) 90294 / 2940
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 9-12 Uhr und Do 14-18 Uhr

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Straßen- und Grünflächenamt Spandau 
Straßenverkehrsbehörde

Ottenbuchtstraße 35
Raum: 120
13599 Berlin

Tel: (030) 90279 / 3387
Fax: (030) 90279 / 2069
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@ba-spandau.berlin.de
Öffnungszeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung.

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Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf
Straßenverkehrsbehörde

Unter den Eichen 1
12203 Berlin

Tel: (030) 90299 / 4640 bis -4646
Fax: k.A.
Öffnungszeiten: Di und Do 9-12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de

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Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg
Straßenverkehrsbehörde

Großbeerenstraße 2-10
12107 Berlin

Tel: (030) 90277 / 2633
Fax: (030) 90277 / 8527
E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr und nach Vereinbarung.

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Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick 
Straßenverkehrsbehörde

Neue Krugallee 4
12435 Berlin

Tel: (030) 90297 / 0
Fax: (030) 90297 / 4631
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@ba-tk.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung.

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Die Genehmigung für die Aufstellung eines Halteverbots erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde Ihres Bezirks.  

Für den Fall, dass Sie sich dazu entschieden haben, selbst Ihre Genehmigung für Ihre Halteverbotszone bei Ihrem Bezirksamt einzuholen, haben wir alle Straßenverkehrsbehörden (in einzelnen Fällen auch das Tiefbauamt) der Stadt Berlin hier für Sie in einer Übersicht zusammengetragen. Bitte denken Sie aber auch daran, nach Vorlage der Genehmigung für die Aufstellung der Schilder nach den geltenden Rechtsvorschriften und gesetzlichen Fristen Sorge zu tragen. Falls Sie das nicht selbst organisieren wollen, benötigen Sie dafür eine geeignete Firma, die in Ihrem Auftrag die Schilder termingerecht aufstellt, eine Skizze zu Ihrem Halteverbot anfertigt und die Aufstellung protokolliert. Wenn die Arbeiten vor Ort erledigt sind, müssen die Schilder zeitnah wieder abgeholt werden.

Sobald Sie Ihre Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie sich gerne für die Aufstellung der Schilder für Ihre Halteverbotszone an uns wenden. Wir berechnen Ihnen dann nur noch die Beschilderung selbst. In diesem Fall  müssen Sie uns natürlich die Genehmigung entweder per Fax oder E-Mail zukommen lassen . Die restlichen Arbeiten erledigen wir dann für Sie.

Natürlich können Sie uns auch beauftragen, alle Arbeiten für Ihre Halteverbotszone als Komplettpaket für Sie zu erledigen.

Bei Fragen können Sie sich unverbindlich an uns wenden: 

Tel: 030 – 627 35 160