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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Aschaffenburg

Halteverbotszone beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde von Aschaffenburg

Der zuständige Ansprechpartner für die Genehmigung ist:

Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt / Straßenverkehrswesen
Wermbachstraße 30, Zimmer 102
63739 Aschaffenburg

Kontakt:
Telefon: 06021 / 330 - 1329
Telefax: 06021 / 330 - 627
Email: amt32@aschaffenburg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.

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Für einen geordneten und gut geplanten Umzug nach Aschaffenburg ist es sinnvoll, ein Halteverbot Aschaffenburg für den Umzugswagen einzurichten. Das sollte man allerdings keinesfalls eigenmächtig vornehmen. Eine solche Handlung wäre ein unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr.

Eine amtliche Genehmigung kann man bei der Straßenverkehrsbehörde in Aschaffenburg beantragen, am besten, Sie informieren sich zunächst telefonisch. Allerdings ist es mit der Genehmigung noch nicht getan. Unter Einhaltung aller Fristen und rechtlichen Bestimmungen muss man das Halteverbot natürlich auch ausschildern. Dies ist 72 Stunden vor Beginn der Halteverbotszeit notwendig und muss protokolliert werden. Nach Ablauf der Sperrzeit müssen die Schilder wieder abgeräumt werden.

Halteverbot123 organisiert die Halteverbotszone in Aschaffenburg

Mitunter fehlt in Vorbereitung eines Umzugs die Zeit, um selbst Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen. Halteverbot123 kann Ihnen diese Wege abnehmen.

Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um die amtliche Genehmigung sowie um die Ausschilderung Ihrer Halteverbotszone. Sollten Sie die Ausnahmegenehmigung bereits eingeholt haben, so übernehmen wir auch Wunsch auch nur den Auf- und Abbau der Beschilderung. Dies geschieht selbstverständlich unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel: 030-627 35 160